Bis auf die Grundmauern brannte das "Schlitzohr" in Albstadt ab, nachdem der Haupttäter Feuer gelegt hatte. Foto: Nölke

Bandendiebstähle und Brandstiftungen in mehreren Landkreisen. Urteile gegen Jugendliche für Freitag angekündigt.

Tübingen/Zollernalbkreis - Im Prozess gegen vier Jugendliche wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung wird am Freitag das Urteil erwartet, Um Kosten für Drogen zu decken, brach ein jugendlicher Täter gemeinsam mit anderen in Schuppen und Vereinsheime ein.

Trotz des Geständnisses des Haupttäters im Fall der Brandstiftung und des schweren Bandendiebstahls in den Landkreisen Tübingen, Freudenstadt, Calw, Tuttlingen, Rottweil und Zollernalbkreis bleiben die Gründe für die kriminellen Handlungen der Jugendlichen-Bande weiter unklar.

Eigentümerin von "Schlitzohr" hat alles verloren

Die Beutezüge in mehreren Schuppengebieten und die Brandstiftungen erfolgten laut der Zeugenaussage des Haupttäters mehr oder weniger ohne vorherigen Plan. Man habe die Orte nach den Angaben in Google Maps aufgesucht und habe sich beim Fahren im Ford Fiesta auf das Navi des Smartphones verlassen.

Gewildert und gezündelt - im Falle der Gaststätte "Schlitzohr" in Albstadt kann man sicher nicht nur von "zündeln" sprechen - haben die vier Jugendlichen und jungen Männer in der gesamten Region. Hinsichtlich der Gaststätte Schlitzohr kommen auf den Haupttäter, einen zum Tatzeitpunkt 19-jährigen Rottenburger, sicherlich noch erhebliche Kosten zu. Das "Schlitzohr" ist nach der Brandstiftung komplett abgebrannt, die Eigentümerin verlor ihr Erbe und sitze nun auf einem "Berg von Schulden", wie Richter Armin Ernst betonte. Geständig war der 19-jährige Rottenburger wohl, doch was ihn zu der Tat getrieben habe, konnte er nicht sagen.

Auch an anderen Orten hatte er laut Anklage Brände gelegt, dies gemeinsam mit einem ebenso geständigen jungen Mann, der jedoch nicht als Brandstifter tätig war. Der Vorwurf der psychologischen Beistandschaft und Mittäterschaft steht hier im Raum.

Erbeutetes Geld für Alkohol und Drogen

Das "Schlitzohr" brannte komplett ab, nachdem der Haupttäter einen Mikrofaserlappen in Benzin tränkte und anzündete. Diesen warf er durch ein zerbrochenes Fenster in die Gaststätte. Es kam zu einer Verpuffung, in deren Folge die Gaststätte bis auf die Grundmauern abbrannte.

Weitere Straftaten begingen die vier Männer mit Einbrüchen und Diebstählen, zudem gab es Brandstiftungen, die wohl vom Haupttäter aus Rottenburg initiiert wurden, sowie Sachbeschädigungen. Der Schaden belief sich oftmals auf ein Vielfaches der erbeuteten Wertgegenstände.

Der Haupttäter gab an, das Geld für Drogen wie Cannabis und Alkohol verwendet zu haben. Er sitzt derzeit in der JVA Stuttgart-Stammheim ein, würde aber gerne eine Lehre als Maurer beginnen.

Kriminell tätig waren die vier Männer in wechselnder Besetzung. Verübt wurden die Diebstähle und Brandstiftungen im Raum Tübingen, in Nagold, Rottweil, mehrfach in Eutingen im Gäu sowie in Ammerbuch. Zudem in Hirrlingen, Albstadt, Balingen, Wildberg, Altensteig, Neubulach, Tuttlingen, Meßstetten, Unterjesingen, Dietingen, Bondorf und in vielen Rottenburger Teilorten. Auch in Bitz, Lautlingen, Winterlingen, Horb-Bittelbronn und in Jungingen sowie in Reutlingen und Tuttlingen-Möhringen schlugen die Täter zu.

94 Einbruchen werden Jugendlichen vorgeworfen

94 Einbrüche, zumeist in Schuppen oder landwirtschaftlich genutzte Objekte sowie in Vereinsheime und Wohnhäuser, und Brandstiftungen wirft die Staatsanwaltschaft den Jugendlichen im Alter von 15, 17 und 19 Jahren vor. Dazu kommen erhebliche Sachbeschädigungen an Autos und Fenstern.

Der Rechtsanwalt des Haupttäters sowie der angeklagte 19-Jährige stimmten in der gestrigen Folgeverhandlung dem Verständigungsvorschlag der Jugendkammer des Landgerichtes zu. "Das Strafmaß ist im Rahmen dessen, was wir uns vorgestellt haben", erklärte der Rechtsanwalt des Haupttäters, der betonte, dass er den Brand in der Albstädter Gaststätte Schlitzohr "nicht gewollt" habe.

Unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit legten der 15-jährige und der 17-jährige Angeklagte ihre umfangreichen Geständnisse zu den Tatvorwürfen ab. Am Mittwoch kristallisierte sich im Laufe der Verhandlung heraus, dass die beiden 19-Jährigen die treibenden Kräfte der Straftaten waren.

Nach den Taten seien die beiden älteren Angeklagten meist gemeinsam zum 52-jährigen Hehler nach Herbrechtingen gefahren, um die heiße Ware zu verticken. Der Kontakt sei über den Ebay-Kleinanzeigen-Marktplatz zustande gekommen.