In Albstadt-Tailfingen soll die Bande das ehemalige Gasthaus Schlitzohr in Brand gesetzt haben. Rund 150 Einsatzkräfte waren unzählige Stunden im Löscheinsatz. Zurück blieb nur eine Brandruine und Schaden in Millionenhöhe. (Archivbild) Foto: Nölke

Diebesbande muss sich für unzählige Taten in fünf Landkreisen verantworten. Millionenschwere Brandstiftung in Albstadt.

Tübingen - Fassungslos sind die Angehörigen der jungen Männer, denen derzeit schwerer Bandendiebstahl in insgesamt 94 Fällen in den Landkreisen Rottweil, Zollernalb, Tübingen, Calw und Freudenstadt vorgeworfen wird. Verhandelt werden die 94 Straftaten, darunter auch schwere Brandstiftungen und Sachbeschädigungen, vor dem Landgericht Tübingen.

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Die Beschuldigten der Jugendbande sind 15 bis 19 Jahre alt, der gewerbsmäßige Hehler im Alter von 52 Jahren stammt aus Herbrechtingen (Kreis Heidenheim). Zugeschlagen hat die Bande laut Anklage vom 23. April 2019 bis zum 12. September vergangenen Jahres. Betroffen waren vorwiegend Schuppengebiete, Geräteschuppen oder andere landwirtschaftlich genutzte Objekte sowie Vereinsheime und Container, Bauwagen sowie Fahrzeuge, die beschädigt wurden. Der Schaden geht in die Hunderttausende. Bei den Einbrüchen war der angerichtete Schaden oftmals höher als das erbeutete Diebesgut.

Einbrüche in Schuppen, Vereinsheime und Wohnhäuser

Was treibt einen 15-Jährigen an, gemeinsam mit einem 17-Jährigen und zwei 19-jährigen jungen Männern schwere Bandendiebstähle in Serie zu verüben und dann noch teilweise an den Tatorten Brände zu legen? Diese Frage wird sicherlich im Laufe des Prozesses erörtert. 94 Einbrüche in Schuppen oder landwirtschaftlich genutzte Objekte sowie in Vereinsheime und Wohnhäuser wirft die Staatsanwaltschaft den insgesamt vier Jugendlichen im Alter von 15, 17 und 19 Jahren vor.

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Beim ersten Prozesstag wurden die beiden 19-Jährigen in Handschellen dem Gericht vorgeführt und saßen fast regungslos da, verfolgten starr die Verlesung der Anklage und des Vorschlags der verfahrenserleichternden Verständigung. Auch der 52-jährige Hehler aus Herbrechtingen mit türkischer Abstammung war anwesend, ihn erwartet eine Freiheitsstrafe, die zwischen zwei Jahren und drei Monaten und zwei Jahren und 9 Monaten liegen wird. Den Vorwurf der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei ließ das Gericht fallen, ihm werden nun gewerbsmäßige Hehlerei in zahlreichen Fällen vorgeworfen. Damit bleibt die Strafe für den Hehler unter dem Höchstmaß.

Richter sieht "erheblichen erzieherischen Bedarf"

Bei den beiden 19-jährigen Straftätern wird voraussichtlich das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Zudem ist ein erzieherischer Gedanke der Freiheitsstrafe zugrunde gelegt. Die Untersuchungshaft der beiden wird angerechnet, zudem können sie unter Umständen nach Abbüßen von etwas über der Hälfte der Gesamtstrafe auf freien Fuß kommen.

Richter Armin Ernst sieht einen "erheblichen erzieherischen Bedarf" bei den Straftätern, auch und gerade bei den gerade mal 19-Jährigen. Die beiden 19-Jährigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft, dies in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart und Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis).

Die Brandstiftung am ehemaligen Gasthaus Schlitzohr in Albstadt soll auf die Kosten der Angeklagten gehen: