Mitarbeiter des Veterinäramts finden bei ihren Kontrollen auch mal tote Mäuse. (Symbolfoto) Foto: torook – stock.adobe.com

Schimmel, Schmutz, verdorbene Lebensmittel - ein Anblick, der einem den Appetit verdirbt. Leider treten diese Zustände immer wieder in Restaurants und Supermärkten auf, auch in der Region. Die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs veröffentlichen fortlaufend die mangelhaften Betriebe.

Oberndorf - Unzählige Restaurants gibt es in den Kreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Zollernalb, Tübingen und Ortenau. Darunter auch viele Top Restaurants, die bereits mehrfach mit Auszeichnungen und Sternen von Guide Michelin, Gault & Millau oder dem Schwarzwald-Genuss-Award Kuckuck ausgezeichnet wurden oder die im Genussführer aufgeführt werden. Dann gibt es jedoch auch die Kehrseite der Medaille: Restaurants mit Ekel-Alarm, die bei Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen negativ aufgefallen sind.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht auf seiner Homepage die "Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung". Bürger können sich in einer Karte von Baden-Württemberg durch die Regierungsbezirke beziehungsweise den einzelnen Landkreisen klicken und somit nachvollziehen, in welchem Restaurant oder auch Supermarkt das Veterinäramt wann welche Mängel entdeckte.

In 2022 veröffentlichte übrigens noch kein Landratsamt aus dem Verbreitungsgebiet eine Beanstandung.

Tote Mäuse, Schimmel und Staub

Verwesende Mäuse, tote Fliegen, Staub, verschmutzte Küchengeräte, verfaulte, schimmlige oder abgelaufene Lebensmittel oder verunreinigte Behälter sind nur einige der Zustände, die die Mitarbeiter des Veterinäramts häufig vorfinden. In einigen Betrieben finden die Kontrolleure so viele Mängel, dass diese eine ganze Seite füllen. In anderen Fällen hingegen ist es lediglich nur ein Punkt. Außerdem ist in den Tabellen angemerkt, ob der betroffene Betrieb geschlossen wurde oder ob die Mängel bei der Nachkontrolle beseitigt waren.

Zu beachten ist auch, dass die Einträge "nach gesetzlichem Fristablauf" gelöscht werden. Dies soll den Betrieben die Möglichkeit geben, die Missstände restlos zu entfernen und sich zurück an den Markt zu kämpfen - wie es zum Beispiel das Asia-Restaurant Oishi in Villingen nach einer Kontrolle gemacht hat.