Omran A. (links) muss wegen Mordes lebenslang in Haft. Foto: Lück

Nun ist klar: Omran Mohammed A. muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Rottweil sieht es als erwiesen an, dass der syrische Flüchtling den Horber Geschäftsmann Michael Riecher im Jahr 2018 ermordet hat.

Horb-Nordstetten/Rottweil - Sein Komplize, der staatenlose Palästinenser Iyad B., ist dagegen nicht des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß: acht Jahre und neun Monate wegen räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung.

Damit endet der fast einjährige Revisionsprozess mit einem anderen Urteil als im ersten Prozess. Thomas Geiger, Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil, kommt nach 44 Prozesstagen zu einem anderen Ergebnis als sein Kollege Karlheinz Münzer, der damals zu folgendem Urteil kam: sechs Jahre für Omran A. und viereinhalb Jahre für Iyad B. wegen räuberischer Erpressung. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gekippt.

Omran A. hat "väterlichen Freund" ermordet

Für Geiger und seine Richterkollegen ist diesmal klar, dass Omran A. seinen "väterlichen Freund" Riecher in Horb-Nordstetten ermordet hat. Omran A. hatte Iyad B. angeheuert, um Riecher in seinem Haus auszurauben. Den letzten Entlastungsversuchen der Verteidiger folgte das Gericht damit nicht, sondern orientierte sich am von der Staatsanwaltschaft gefordertem Strafmaß.