Mohammed Omran A. betritt das Landgericht. Während des Prozesses veränderte der Angeklagte sein Äußeres. Archiv- Foto: Lück

Der neue Prozess gegen Mohammed Omran A. und Iyad B. wird wieder zum Mammutprozess. Das Opfer: Michael Riecher, ein in Horb sehr bekannter Geschäftsmann im Bereich Immobilien.

Horb - Jetzt ist es raus, wann der Riecher-Prozess neu aufgerollt wird – und das ist ziemlich bald. Am Dienstag, 16. November, um 9 Uhr geht es los. Auf der Anklagebank sitzen wieder Mohammed Omran A. und Iyad B.. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei zur Tatzeit 27- beziehungsweise 32-jährigen Angeklagten gemeinschaftlich begangene räuberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord vor. Tatort ist Horb-Nordstetten.

Es ist der zweite Anlauf, den beiden Angeklagten den Mord nachzuweisen. am 9. Januar 2020 war die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil zu einem Urteil gekommen, dass viele Fragezeichen offen ließ. Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wurden die beiden "nur" wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte schließlich im April dieses Jahres entschieden, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

Eine neue Kammer des Rottweiler Gerichts muss den gesamten Komplex mitsamt Beweiserhebung nun neu führen. Das könnte möglicherweise schlechter für die seinerzeit angeklagten beiden Männer ausgehen, wie der Vertreter des Generalbundesanwaltes nach der Entscheidung erläuterte. Es könnte dann zu höheren Haftstrafen - und auch einer Verurteilung etwa wegen Mittäterschaft bei Mord oder auch erpresserischen Menschenraubes kommen. Der BGH werde in der noch nachzureichenden Begründung seiner Entscheidung sicher einige Fingerzeige in Richtung Landgericht Rottweil geben, hieß es damals. Nun wird der Riecher-Prozess vor der 2. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz des Richters Thomas Geiger verhandelt.

Und es wird wieder ein Mammutprozess. Insgesamt 19 Verhandlungstage sind anberaumt. Der letzte Verhandlungstag ist bisher am 31. März 2022 vorgesehen. Ob es dabei bleibt, ist fraglich. Schon der erste Prozess ging deutlich länger als zunächst geplant. Damals waren aber zunächst auch weniger Verhandlungstage anberaumt worden.

Am ersten Sitzungstag soll die Anklage, der Eröffnungsbeschluss, das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts und der Aufhebungsbeschluss des BGH verlesen werden, wie das Landgericht in einer Pressemitteilung erklärt. Folgender Vorwurf wird erhoben: "Der Angeklagte 1 (also Mohammed Omran A., Anm.d.Red.) fasste den Entschluss, das ihm bekannte Opfer zu berauben.

Opfer gewürgt

Er sucht hierfür einen geeigneten Mittäter, welchen er – über einen Dritten – im Angeklagten 2 fand. Am 2. November 2018 betrat der Angeklagte 2 die Wohnung des Opfers durch eine nicht abgeschlossene Tür und forderte vom Opfer Geld. Das Opfer erklärte sich nach kurzer Gegenwehr zur Herausgabe von Geld bereit. Er wurde vom Angeklagten 2 in einem Zimmer eingesperrt. Der Angeklagte 1 kannte das Opfer, weshalb er, um nicht erkannt zu werden, nicht sofort mit in die Wohnung ging, sondern später nachkam. Der Angeklagte 2 erhielt im weiteren Verlauf vom Opfer 3000 Euro. Er forderte noch mehr Geld. Der Angeklagte 1 kam hinzu. Er erwürgte das Opfer, um nicht mit dem Raub in Verbindung gebracht zu werden. Der Angeklagte 2 sah dem zu."

Auch zum Aufenthaltstatus gibt das Gericht in seiner Pressemitteilung Auskunft. Iyad B. sei Asylbewerber, dessen Asylantrag von der Ausländerbehörde abgelehnt worden ist. Der Angeklagte habe hiergegen eine Klage eingereicht, über welche noch nicht entschieden wurde. Er wohnte vor seiner Inhaftierung in einer Unterkunft für sozial schwache Bürger in Ludwigsburg.

Mohammed Omran A. habe das Asylverfahren durchlaufen. Ihm sei die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden. Er hat bis zu seiner Inhaftierung in Horb gewohnt und als angelernte Hilfskraft in Vollzeit bei einem Unternehmen gearbeitet.