Vielerorts bewegt sich die 7-Tage-Inzidenz über 100, weshalb Einzelhandel und andere Einrichtungen wieder schließen müssen. (Symbolfoto) Foto: Schmidt/dpa

Die Freude über Lockerungen währte vielerorts nicht lange: Wegen steigender Corona-Infektionen gilt in vielen Landkreisen nun die "Notbremse" mit strengeren Regeln.

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Oberndorf - Wie geht es weiter in Sachen Corona-Lockerungen? Die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche - ging am Montag in Baden-Württemberg auf 116,8 zurück, nach 121,0 am Vortag. Bei der Interpretation der Zahl ist allerdings Vorsicht angebracht: Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass an den Osterfeiertagen meist weniger Tests gemacht und nicht von allen Gesundheitsämtern die Daten weitergeleitet werden. Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegen bei der Inzidenz - meist deutlich - über dem Wert von 50. Die höchsten Werte verzeichnen der Landkreis Schwäbisch Hall (278,0), der Hohenlohekreis (207,7), der Stadtkreis Heilbronn (194,3) und der Landkreis Rastatt (176,7), den niedrigsten mit 57,1 weiterhin der Stadtkreis Freiburg im Breisgau.

Liegt in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, muss das Landratsamt bekanntgeben, welche härteren Maßnahmen gelten. Wo die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten mit der sogenannten "Notbremse" Verschärfungen in Kraft. Diese beiden Marken gelten bei sinkenden Inzidenzen auch für die Lockerungen. In der Regel gelten die neuen Maßnahmen am zweiten Tag nach der Bekanntmachung der Inzidenz durch das Landratsamt.

Vielerorts war die Freude über Öffnungen von Geschäften, Bildungs- und Kultureinrichtungen groß, doch sie währte nicht lange. Weiter in die Röhre schauen Tourismus- und Gastronomiebetriebe, denn dort sind weiterhin keine Änderungen in Sicht.

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In allen Landkreisen gilt seit dem 29.März eine Maskenpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs, wenn diese aus mehreren Haushalten stammen.

Kreis Calw

Im Kreis Calw wurden die lang ersehnten Corona-Lockerungen bereits am Mittwoch, 17. März, wieder zurückgenommen: Trotz "bereinigter" Inzidenz war die 50er-Marke für mehrere Tage überschritten worden.Seitdem bewegt sie sich konstant zwischen 50 und 100, aktuell liegt sie bei 77,3 (Stand: 5. April 2021).

Demnach ist der Einzelhandel weiterhin geschlossen, "Click & Collect" bzw. "Click & Meet" bleiben möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sind geschlossen.

Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen ist mit maximal zehn Personen erlaubt, in Innenanlagen (z.B. Fitnessstudios) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. 

Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten bleibt ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht.

Kreis Freudenstadt

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Freudenstadt liegt seit dem 26. März über 100, aktuell bei 127,7 (Stand: 5.April 2021). Deshalb zieht das Landratsamt ab Mittwoch (7. April) die Notbremse.

Demnach dürfen sich ab 7. April weiterhin fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Der Einzelhandel darf nicht mehr öffnen, "Click & Collect" bleibt aber erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben geschlossen. Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten wird auch nicht mehr möglich sein.

Körpernahe Dienstleistungen sind ab Mittwoch nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme stellen dabei die Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel in der Fußpflege) dar. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht.

Zollernalbkreis

Seit dem 24. März liegt die Inzidenz im Zollernalbkreis über 100, zeitweise sogar bei knapp 150, weshalb Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte zur Zeit nicht öffnen dürfen. "Click & Collect" ist weiterhin erlaubt. Aktuell beträgt die Inzidenz 112,0 (Stand: 5. April 2021).

Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen ihren Unterricht online abhalten. Auf eine nächtliche Ausgangssperre verzichtete das Landratsamt bislang.

Kreis Rottweil

Hatte der Landkreis Rottweil Mitte März mit unter 35 noch den landesweit niedrigsten Inzidenzwert, ist die Inzidenz zum Monatsende jedoch rapide gestiegen. Seit dem 28. März liegt er wieder über 100, mit Ausnahme des 30. März (99,4). Aktuell beträgt er 112,2 (Stand: 5. April 2021). Deshalb gelten nun ab dem 7. April strengere Maßnahmen, wie das Landratsamt am Wochenende verkündete.

Demnach dürfen sich ab 7. April weiterhin fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Der Einzelhandel darf nicht mehr öffnen, "Click & Collect" bleibt aber erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben geschlossen. Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten wird auch nicht mehr möglich sein.

Körpernahe Dienstleistungen sind ab Mittwoch auch nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme stellen dabei die Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel in der Fußpflege) dar. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht.

Schwarzwald-Baar-Kreis

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis drei Tage in Folge über der kritischen 50er-Marke lag (54,1 am 17. März 2021), verkündete das Landratsamt Villingen-Schwenningen die Konsequenzen: Die Einzelhändler dürfen seit Donnerstag, 18. März, ihre Geschäfte nur noch für Terminkunden - also "Click & Meet" - öffnen. Seit diesem Zeitpunkt bewegt sich die Inzidenz stabil zwischen 50 und 100 (87,1 am 5. April 2021), weshalb keine weiteren Maßnahmen getroffen wurden.

Es gelten weiterhin die Regeln der Kontaktbeschränkungen von nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht zur Personenzahl, nicht in einem Haushalt lebende Paare zählen hingegen als ein Haushalt.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen haben geschlossen, Online-Unterricht ist weiterhin möglich.

Weiterhin nicht erlaubt ist kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal zehn Personen und in Innenanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Es gilt, dass Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich ist. Auch möglich ist kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren.

Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten muss vorher ein Termin gebucht und die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.