Auch im Einzelhandel des Landkreises Freudenstadt ist ab Mittwoch nur noch "Click & Collect" erlaubt. Foto: Gentsch

Der Landkreis Freudenstadt nimmt einige Öffnungsschritte wieder zurück. Grund ist, dass auch unter Berücksichtigung des jüngsten Clusters die Sieben-Tage-Inzidenz seit mehr als drei Tagen über 100 liegt.

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Kreis Freudenstadt - Auch unter Berücksichtigung des Clusters aus dem Waldachtaler Kindergarten lag die Sieben-Tage-Inzidenz des diffusen Infektionsgeschehens im Landkreis Freudenstadt ab Karfreitag bis Ostersonntag und damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts. Nach der geltenden Coronaverordnung des Landes sei der Landkreis deshalb gezwungen, die erhöhte Inzidenz festzustellen und dies zu veröffentlichen.

Im Einzelhandel ab Mittwoch kein "Click & Meet" mehr

Die Folge ist, dass ab Mittwoch, 7. April, einige Lockerungen der Coronaregeln wieder aufgehoben sind. Der Einzelhandel darf kein "Click & Meet" (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. "Click & Collect" (online bestellen und abholen) ist jedoch möglich. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben, jedoch nur Friseurdienstleistungen anbieten.

Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel Golf- und Reitanlagen im Freien ist weiterhin erlaubt.

Gruppensport im Freien mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten bleibt ebenfalls erlaubt. Dabei werden Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Betrieb von Sonnenstudios ist für den Publikumsverkehr untersagt.

Bei den Kontaktbeschränkungen tritt laut der Pressemitteilung keine Verschärfung ein, hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen, dass sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Auch dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit, und Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt

Auch wird keine Ausgangsbeschränkung eingeführt, teilt der Landkreis weiter mit. Diese Regelung der Coronaverordnung müsse erst dann umgesetzt werden, wenn die Kontaktbeschränkungen sich als nicht ausreichend erweisen und die Inzidenz weiter stark ansteigen würde.

48 Neuinfektionen übers Oster-Wochenende

48 Corona-Neuinfektionen wurden dem Landratsamt von Karfreitag bis Ostersonntag gemeldet, 27 am Karfreitag, 15 am Karsamstag und sechs am Ostersonntag. Die Betroffenen wohnen in Alpirsbach (zwei), Baiersbronn (neun), Dornstetten, Empfingen (sieben), Eutingen, Glatten, Freudenstadt (vier), Horb (16), Schopfloch (zwei), Seewald (drei) und Waldachtal (zwei). Die Zahl der seit Beginn der Pandemie positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getesteten Personen erhöht sich dadurch auf 3994. 3500 Personen wurden seither wieder aus der Quarantäne entlassen. Stand Sonntag gibt es 358 akut infizierte Personen im Landkreis, die sich in Isolierung befinden. Die Zahl der positiv getesteten Personen, die verstorben sind, bleibt gleich bei 136. Die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner – betrug nach offiziellen Angaben des Landesgesundheitsamt von Sonntag 126,9. Werden die Fälle des Ausbruchs in einer Kindertagesstätte in Waldachtal als Cluster berücksichtigt, so ergab sich laut Landratsamt am Sonntag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 120,7 für den Landkreis. Am Ostermontag meldete das Landesgesundheitsamt für den Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von 127,7.