Wer darf in der Langen Steige parken? Foto: Schwarzwälder-Bote

Parken in der Langen Steige ist eigentlich klar geregelt. Trotzdem soll Situation verbessert werden. Mit Kommentar

Calw - Sind die Schilder, die in der Langen Steige beim City Center das Parken regeln, verwirrend? Möglicherweise – rechtmäßig sind sie allerdings trotzdem, betont Calws Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß. Dennoch werde demnächst nachjustiert.

Wer in Calw einen kostenlosen Parkplatz sucht, hat es bekanntlich nicht leicht. Doch wer glaubt, solche freien Plätze in der Langen Steige nahe des City Centers gefunden zu haben, hat sich getäuscht – und für diesen Irrtum vielleicht auch bereits einen Strafzettel kassiert.

Dort hängt zwar ein Schild, auf dem "Parken in gekennzeichneten Flächen" zu lesen ist. Aber Achtung: Dieses Schild ist nur in Kombination mit jenen zwei darüber gültig. Und diese besagen "eingeschränktes Haltverbot" sowie "Bewohner mit Parkausweis frei".

Klingt kompliziert? Vielleicht ein bisschen. Der langjährige Fahrlehrer und Fahrschulen-Geschäftsführer Norbert Ziegler aus Althengstett hatte vergangene Woche deshalb auch erklärt, dass die Beschilderung womöglich ungültig sei, da diese verwirrend erscheine (wir berichteten).

Stimmt nicht, erklärt nun allerdings der Calwer Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß.

So sei gesetzlich klar geregelt, dass sich "Zusatzzeichen immer auf das über ihnen befindliche Verkehrszeichen beziehen" und erst die Kombination aller Schilder die bindende Vorschrift ergebe – so auch in diesem Fall. Die Aussage am Beginn der Langen Steige sei also klar: "Grundsätzlich beginnt hier eine Halteverbotszone. Jedoch dürfen Bewohner mit Parkausweis in gekennzeichneten Flächen parken."

Passendes Verkehrszeichen gibt es nicht

Jene Regel der Schilderkombination wiederum müsse durch den theoretischen Unterricht in der Fahrschule eigentlich bekannt sein.

Doch warum überhaupt drei Schilder? Hätten nicht auch zwei oder sogar nur eines ausgereicht? Wahrscheinlich schon. Allerdings gibt es dabei ein Problem: "Leider existiert in der StVO und den weiteren Vorschriften kein Verkehrszeichen, welches besagt, dass ›Bewohner mit Parkausweis in gekennzeichneten Flächen parken‹ dürfen", erklärt Ordnungsamtsleiter Rehfuß.

Und der Verkehr dürfe in aller Regel zudem ausschließlich mit existierenden, amtlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen geregelt werden.

Wer also in der Langen Steige ein Knöllchen bekommen hat, kann sich nur wenig Hoffnung machen, dass eine Anfechtung Erfolg haben könnte. Denn, so zitiert Rehfuß aus einer Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus den 1990er-Jahren: "Werden Verkehrszeichen entgegen der VwV-StVO angeordnet, sind sie rechtswidrig, müssen aber bis zu ihrer Beseitigung beachtet werden." Und weiter: "Nichtig und unbeachtlich für jedermann sind Verkehrszeichen aber nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit, die sich auch im Wege der Auslegung nicht beheben lässt."

Dabei müsse der Mangel so schwerwiegend sein, "dass die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens sich ohne Weiteres aufdrängt".

Die Stadt Calw scheint sich in diesem Fall rein rechtlich also absolut auf der sicheren Seite zu befinden. Dennoch räumt Rehfuß ein, dass die Beschilderung zumindest nicht optimal ist. Hier soll jedoch schon bald nachgebessert werden, unterstreicht der Ordnungsamtsleiter.

"In der Verkehrsschau im Frühjahr 2016 wurde – aufgrund der Bitte von Oberbürgermeister Ralf Eggert – von den Verkehrsteilnehmern beschlossen, dass das Zusatzzeichen geändert werden soll", erklärt Rehfuß. Dies sei in Ausnahmefällen möglich, müsse aber durch die obersten Landesbehörden zugelassen werden.

Stadt Calw bemüht, Belangen der Bürger nachzukommen

"Diesbezüglich erwarten wir noch die Zustimmung. Wir gehen davon aus, dass wir das neue Zusatzzeichen ›Parken für Bewohner mit Parkausweis in gekennzeichneten Flächen erlaubt‹ noch im Jahr 2016 installieren können." Im selben Atemzug betont der Ordnungsamtsleiter aber auch: "Dies ist kein Hinweis darauf, dass die bislang installierte Zeichenkombination rechtswidrig ist." Allerdings seien die Stadt Calw und OB Eggert bemüht, den Belangen der Bürger "so gut es geht (und da wo es nach dem Gesetz machbar ist) nachzukommen".

Letzteres ist übrigens nicht immer einfach – schließlich müsse jedes Verkehrszeichen vor Ort durch die Verkehrsschau beschlossen werden, sagt Rehfuß. Und dieser Verkehrsschau gehöre nicht nur die Stadt Calw an. Sondern auch das Polizeipräsidium Karlsruhe, der Straßenbaulastträger, der ADAC sowie gegebenenfalls sogar Vertreter des ÖPNV und betroffene Anwohner.

Info: Facebook-Reaktionen

Der Fall der vielen Schilder sorgte auch auf unserer Facebook-Seite "Schwarzwälder Bote Calw" für einige Kommentare. So schreibt beispielsweise Martin B.: "Ich hätte da jetzt auch geparkt." Harald R. meint: "Stadt Calw war schon immer schnell mit Knöllchen! Bin gespannt, was rechtens ist."

Fabian G. erinnert sich dagegen, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass "bei mehreren Schildern übereinander" sich "das untere auf das obere" bezieht. "Nichts desto trotz sind solche Schilder ein Unding, im Vorbeifahren kann man so was kaum erfassen!", fügt er hinzu. Doch ob man deshalb gleich gerichtlich gegen Strafzettel vorgehen sollte?

Stephan M. findet das eher nicht. Er schreibt: "Ach du liebe Zeit! Parkknöllchen vor Gericht klären lassen? #erstweltprobleme"

Kommentar: Neue Runde

Von Ralf Klormann

Wer darf in der Langen Steige parken? Eine Frage, die sich sicher so mancher Autofahrer bereits gestellt hat. Denn gleich drei Schilder wahrzunehmen, die erst zusammen genommen einen Sinn ergeben – das ist beim Vorbeifahren viel verlangt. Dennoch hat die Stadt Calw Recht, wenn sie betont, es gehe derzeit nicht anders – gibt es doch keine zugelassenen Schilder, die jene Regelung einfacher ausdrücken kann. Bürgernähe – und Verständnis für Menschen, die einen der nicht gerade vielfach in Calw vorhandenen kostenlosen Parkplätze suchen – sieht aber anders aus.

Umso wichtiger ist es daher, dass die Stadt das Problem selbst erkannt und ein besser verständliches Schild beantragt hat, mit dem nachgerüstet wird. Zumindest Missverständnisse werden sich somit künftig vermeiden lassen. Die Suche nach Gratis-Parkplätzen in der Stadt geht dafür in eine neue Runde.