BVerfG erklärt Regelung für verfassungswidrig Etliche Nicht-EU-Ausländer erhielten zu Unrecht kein Kindergeld
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, die besagt, dass Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zusteht. 03.08.2022