Erst Stillstand und Abwarten, und dann könnte es plötzlich doch ganz schnell gehen im Schwarzwald-Baar-Kreis mit einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Im Mai soll sich nun der Kreistag mit einer möglichen Einführung befassen.
In anderen Regionen gilt sie als die Lösung vieler Probleme: Die Bezahlkarte für Flüchtlinge.
Aufwendige Bar-Auszahlungen in den Flüchtlingsheimen würden damit entfallen. Diese sind auch vor einem ganz anderen Hintergrund problematisch: Die Geldströme sind nur schwer nachvollziehbar. Und das Bargeld kann für alles ausgegeben werden – auch Glücksspiel oder Geldtransfer an Dritte.
Der Landkreis Rottweil legte bereits vor Wochen los und kündigte die Prüfung einer regionalen Lösung an. Im Schwarzwald-Baar-Kreis jedoch zeigte man sich verhalten und hoffte man offenbar auf ein schnelleres Vorankommen auf Bundesebene.
Doch dort mahlen die Mühlen langsam. Beschlossen ist bislang nur die entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um den Weg für die Bezahlkarte überhaupt zu ebnen. Dieses Gesetz ist der Grundstein dafür, dass Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten können, Anspruch auf diverse Leistungen haben. Neben Sachleistungen und Wertgutscheinen ist das auch Geld. Bislang fließt dieses bar. Ist die Bezahlkarte erst einmal eingeführt, kann darauf das Geld für die Geflüchteten gebucht werden.
Am 1. März sind die Weichen gestellt worden, doch bis der Zug Fahrt aufnimmt, scheint noch viel Zeit ins Land zu gehen. Der Bundestag muss sich zunächst mit dem Gesetzesentwurf befassen – und auch dann sind noch nicht alle Vorbereitungen getroffen, um die Karte Wirklichkeit werden zu lassen.
So viel Geduld hat man im Schwarzwald-Baar-Kreis nun offenbar doch nicht. Die Christdemokraten preschten nun im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises vor und stellten ganz förmlich einen Antrag: In der Mai-Sitzung, so die von dem Blumberger Bürgermeister Markus Keller vorgebrachte Forderung, soll das Gremium über die Einführung einer „Bezahlkarte für Geflüchtete beraten und beschließen“. Landrat Sven Hinterseh registrierte den Vorstoß offenbar erwartungsvoll.
Das denkt der Landrat
Im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten hat Landrat Sven Hinterseh schon im Februar betont: „Ich habe schon die Erwartung, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge – das heißt konkret, dass die Flüchtlinge kein Bargeld mehr von uns bekommen, sondern mit der Bezahlkarte im Einzelhandel ihre Dinge des täglichen Bedarfs kaufen – dazu führen wird, dass die Anreize zu uns nach Deutschland zu kommen, gemildert werden.“
Erfahrungen in anderen Regionen
Gas gibt man auch im Zollernalbkreis. Dort hat der Kreistag im Februar ebenfalls einen Alleingang in Sachen Bezahlkarte beschlossen. Auch hier stammte der entsprechende Antrag von der CDU, die forderte, die Karte möglichst rasch einzuführen, noch bevor die bundesweite Lösung gefunden wird. Schließlich sei nicht abzusehen, dass im Herbst tatsächlich eine landesweite Entscheidung fällt. Umstritten war das Thema im Zollernalbkreis trotz vieler vorgebrachter Argumente der CDU trotzdem – die Entscheidung fiel knapp mit 26 Ja- und 23 Nein-Stimmen.
Im Ortenaukreis hingegen ist die Bezahlkarte schon eingeführt. „Bislang waren die Rückmeldungen positiv“, berichtete der dortige Kreissprecher Kai Hockenjos unserer Redaktion. 300 bis 400 so genannte „Social Cards“ sollen im Ortenaukreis ausgegeben werden. Beschränkungen in der Nutzung gibt es dort erstmal nicht – im Gegensatz zum bundesweit diskutierten Modell, bei dem man beispielsweise die Bezahlung beim Glücksspiel unterbinden will.
Diese Vorteile verspricht man sich
Eine große Erleichterung könnte die Einführung der Bezahlkarte auch in den Amtsstuben mit sich bringen: Der Verwaltungsaufwand wäre um ein Vielfaches geringer als bei den derzeit üblichen Barauszahlungen.
Weitere Vorteile, vorwiegend politischer Natur, stellen sich je nach gewähltem Modell beziehungsweise Ausgestaltung der Regeln einer solchen Bezahlkarte. So könnte beispielsweise die auf der Bezahlkarte zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden – dafür also, wozu die Leistungen gedacht sind, um den Lebensunterhalt hierzulande zu decken. Vielfach erhofft man sich auch, das Treiben der Schlepper auf diese Weise ein Stück weit zu unterbinden – Überweisungen ins Herkunftsland an Schlepperbanden wären damit unmöglich, beziehungsweise schwerer realisierbar.
Wieviel Geld steht den Flüchtlingen überhaupt zu?
Für das Jahr 2024 wurden im Bundesgesetzblatt am 27. Oktober 2023 neue Beträge definiert, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft traten. Demnach gelten nun folgende Sätze:
Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten für den notwendigen Bedarf 256 Euro pro Monat sowie für den notwendigen persönlichen Bedarf 204 Euro – insgesamt also 460 Euro. Paare in einer Wohnung oder bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft sollen 229 Euro plus 184 Euro für den notwendigen persönlichen Bedarf bekommen – 413 Euro insgesamt. In der Bedarfsstufe 3, unter die Erwachsene in einer stationären Einrichtung fallen, Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern, stehen monatlich insgesamt 368 Euro zur Verfügung, Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahre 408 Euro, Kindern zwischen 6 und 13 Jahren 341 Euro und Kindern bis fünf Jahre 312 Euro.
Kurzum: Wieviel Geld die Flüchtlinge erhalten und später einmal auf einer regionalen Bezahlkarte landen könnte, richtet sich nach Lebenssituation und Alter der Asylbewerber.