Das Top 10 schließt Ende Mai. Was dann mit dem Gebäude passiert, ist noch unklar. Foto: Jessica Müller

Der Geschäftsführer der Diskothek, Dirk Bamberger, muss sich in einem weiteren Fall vor dem Arbeitsgericht verantworten. Dabei geht es auch um die Frage, was mit dem Top 10 in Zukunft geplant ist.

Ende Mai ist Schluss. Dann wird der Betrieb im Top 10 in Balingen offiziell eingestellt. Den mehr als 100 Mitarbeitern wurde daher fristgerecht gekündigt, wie die Anwältin des Disko-Besitzers Dirk Bamberger am Mittwoch vor Gericht berichtet. Bereits vor einer Woche hatte sie den Nachtclubbesitzer vor dem Arbeitsgericht in ähnlicher Sache vertreten.

 

Ein langjähriger Mitarbeiter gibt an, in den 32 Jahren die er für Bamberger tätig war, auch Aufgaben im Bereich Event-Management für dessen andere Unternehmen übernommen zu haben.

Es kommt zu einem kurzen Wortgefecht

Allgemein sei es üblich gewesen, dass die Mitarbeiter des Top 10 in Balingen auch in den Diskotheken in Tübingen und Singen eingesetzt wurden, wenn dort Not am Mann war – und umgekehrt. Da das Top 10 in Singen weiterhin betrieben wird, könnte der Mitarbeiter dort weiter beschäftigt werden.

Auch eine Beschäftigung in einem neuen Betrieb käme seitens des Angestellten in Betracht, sollte das Top 10 Balingen verkauft und von einem anderen Betreiber übernommen werden.

Ähnlich sieht es nun in einem weiteren Fall aus. Seit 2003 sei der Mitarbeiter im Top 10 in Balingen angestellt, wie der Richter zu Anfang des Gerichtstermins mitteilte. In dieser Zeit gibt er an, in gleichen Teilen für alle Unternehmen Bambergers die Vermarktung sowie den Auftritt in den Sozialen Medien übernommen zu haben.

Diese Arbeit sei als Dienstleistung erfolgt und den jeweiligen Unternehmen entsprechend abgerechnet worden, erwiderte die Gegenseite. „Wirtschaftlich gibt es hier aber keine Verflechtungen.“

Das sah der Anwalt des Klägers anders, es kam zu einem kurzen Wortgefecht. Der Richter stellte fest, dass zu klären ist, ob es sich hierbei um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt, oder nicht.

Verkaufsgespräche laufen

Ein weiterer Punkt war die Zukunft des Top 10: „Es ist bekannt, dass Verkaufsgespräche laufen“, sagte der Anwalt des Mitarbeiters. „Hier wollen wir sehen in welche Richtung diese Gespräche gehen.“ Die Angelegenheit wird daher in weiteren Sitzungen verhandelt.