Steht im Zentrum der AfD-Kritik: Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Der AfD-Kreisverband Freiburg wollte aufgrund von Aussagen von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn und der Stadt Freiburg eine Abgabe einer Unterlassungserklärung erwirken. Das Verwaltungsgericht hat eine andere Ansicht.

Der AfD-Kreisverband Freiburg ist mit einem Eilantrag vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gescheitert. Die Partei wollte aufgrund von Aussagen von Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) und der Stadt Freiburg eine Abgabe einer Unterlassungserklärung erwirken, nachdem Horn beim Neujahrsempfang der Stadt unter anderem mit dem Satz „Keine Stimme den Rechtsextremisten! Sie zerstören unsere Demokratie“ bei den Rechten angeeckt war. Horn hatte auch indirekt vor der AfD gewarnt, ohne sie beim Namen zu nennen: „Wir sehen gerade den Aufstieg einer Partei, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Für unsere Demokratie sind das keine guten Nachrichten“.