Der Angeklagte damals im Gerichtssaal Foto: dpa/Silas Stein

An den Doppelmordprozess von Albstadt kann nun ein Haken gemacht werden. Das Gericht hat nun verkündet, dass keine Rechtsmittel eingelegt wurden: eine Zusammenfassung des Verfahrens.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hechingen hat am 20. Oktober einen 53-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Geiselnahme, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Gegen dieses Urteil hat laut Mitteilung des Landgerichts keine Partei Rechtsmittel eingelegt.

Im Dezember 2022 hatte der 53-Jährige seiner zwanzigjährigen Nichte am frühen Morgen in ihrer Wohnung aufgelauert, sie gefesselt und mit einer Pistole bedroht. Immer wieder fragte er sie nach vermeintlich gestohlenem Geld, da er davon ausging, von ihr bestohlen worden zu sein.

Der Täter zerstückelte die Leiche

Der Angeklagte war mit ihren Antworten nicht zufrieden, sondern von ihrem vermeintlichen Verhalten so enttäuscht, sodass er sie seinem Tatplan entsprechend mit einem Kabelbinder erdrosselte, nachdem er sie über mehrere Stunden in seiner Gewalt hatte.

Ihre Leiche zerstückelte er und vergrub sie in seinem Garten. Wenige Tage später erschoss er dem Gericht zufolge einen 23-jährigen Freund der Nichte auf offener Straße in Albstadt, den er als einen Mittäter an den vermeintlichen Diebstählen verdächtigte.

Nachdem er mehrmals auf ihn geschossen hatte, steckte er dem Toten einen 10-Euro-Schein in den Mund, bevor er sich der Polizei stellte. Das Gericht sah bei beiden Tötungen eine heimtückische Begehungsweise sowie zusätzlich das Vorliegen niedriger Beweggründe bei der Tötung des Freundes der Nichte, da der Angeklagte aus reiner Rachsucht Selbstjustiz beging.

Hauptverhandlung erstreckt sich über neun Sitzungstage

Die Hauptverhandlung erstreckte sich über insgesamt neun Sitzungstage, an denen eine Vielzahl von Zeugen und mehrere Sachverständige vernommen wurden. In den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklägervertreter und der Verteidigung wurde jeweils die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragt.

Nur bei der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung unterschieden sich die Anträge dahingehend, dass die Staatsanwaltschaft den Vorbehalt und die Nebenklägervertreter die Anordnung der Sicherungsverwahrung oder ihren Vorbehalt forderten, die Verteidigung hingegen sprach sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus, um dem Angeklagten eine Perspektive zu eröffnen.

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