Der Aldi-Umzug auf den Parkplatz an der Hochbrücke ist umstritten. Foto: Reimer

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg im Fall der Aldi-Kaufverträge könnte weitreichende Folgen haben. Städte- und Gemeindetag warnen vor den möglichen Nachteilen für Kommunen. Oberndorf könnte zum Präzedenzfall werden.

Oberndorf - Das Verwaltungsgericht Freibug entschied zugunsten des Klägers Bernhard Maier, der unweit des Grundstücks wohnt, das die Stadt an den Discounter Aldi verkauft hat. Er wirft der Stadt vor, das Grundstück unter Wert verkauft zu haben und beantragte mehrmals die Einsichtnahme in die Kaufverträge. Dabei berief er sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), in dem der Zugang zu amtlichen Informationen geregelt wird. Das Gericht gab ihm Recht. Die Stadt muss ihm Einsicht in die Kaufverträge gewähren – vorausgesetzt das Urteil hat Bestand.