An Karfreitag muss die Discokugel ruhen. Es herrscht Tanzverbot. Foto: dpa/Jonas Walzberg

Tanzen ist an Karfreitag verboten. Warum das so ist und was an dem christlichen Feiertag sonst noch tabu ist, das erklärt unsere Redaktion.

Wer am Karfreitag sein Tanzbein schwingen will, der muss sich wohl damit abfinden, es vorerst heimlich zu machen. Denn an diesem Feiertag gilt weiterhin ein striktes Tanzverbot. So geregelt ist das im Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg.

Karfreitag gilt demnach als stiller Feiertag. Für diese gelten besondere Regeln. Neben dem Karfreitag gehören auch Allerheiligen (1. November), Buß- und Bettag (20. November), Volkstrauertag (am vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent) und der Toten- oder Ewigkeitssonntag (am letzten Sonntag vor dem ersten Advent). An all diesen Tagen gilt hierzulande das Tanzverbot.

Tanzverbot bis Samstagabend

An keinem der stillen Feiertage ist das Verbot jedoch so strikt geregelt, wie am Karfreitag. Dem Feiertagsgesetz zufolge herrscht die Stille schon ab 18 Uhr am Gründonnerstag und dauert bis 20 Uhr am Karsamstag. Bis Ende 2015 war das Feiertagsgesetz sogar noch strenger. Ursprünglich galt das Tanzverbot unter anderem auch an Weihnachten, am Dreikönigstag und an Pfingsten, bevor die Regeln von der damaligen grün-roten Landesregierung gelockert wurden.

Weitere Lockerungen sind derzeit nicht absehbar. CDU-Innenminister und Vizeministerpräsident der aktuellen grün-schwarzen Landesregierung, Thomas Strobl, etwa ist gegen eine Aufhebung des Tanzverbotes. Er hält die Regelung nach wie vor für zeitgemäß und meint, dass der Karfreitag nicht zu einem Tag wie jeder andere werden dürfe. Seiner Meinung nach tue es allen gut, am Karfreitag bewusst zur Ruhe zu kommen.

Kirche will beim Tanzverbot bleiben

Zustimmung bekommt Strobl unter anderem von der Kirche im Südwesten. Laut der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der Karfreitag „mit ausgelassenem Feiern und Tanzen nicht in Einklang zu bringen“ und auch die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, hält das Tanzverbot an Karfreitag weiter für wichtig: „Für uns steckt in gemeinsamen stillen Tagen Kraft für eine Gesellschaft und eine Demokratie. Bezieht man den Hintergrund von Karfreitag auf heute, ist das Gedenken an alle, die Opfer von Krieg, Unterdrückung und Gewalt geworden sind, sinnvoll.“

Widerspruch kommt hingegen, vor allem seit der Pandemie, von Diskotheken und Gaststätten. Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert etwa die Abschaffung des Tanzverbots. “Für die gastronomischen Betriebe kommen diese Regelungen einer Schließung gleich“, sagte ein Verbandssprecher.

Diskotheken kämpfen ums Überleben

Auch Disco-Betreiber Benjamin Blensberg, der die Donaueschinger Diskothek „Okay“ leitet, betrachtet das Tanzverbot mit Unmut. Anders als früher sei seine Branche demnach aktuell wirtschaftlich so instabil, dass jede weitere Einschränkung die Diskotheken hart treffe. „Im Prinzip brauchen wir jede Öffnungsstunde und jeden Kunden“, meint Bensberg: „Die Branche kämpft ums Überleben.“

Zusätzlich zum Tanzverbot sind in Baden-Württemberg auch Sportveranstaltungen am Karfreitag verboten. Diese sind erst am Ostersonntag ab 11 Uhr wieder erlaubt. Auch ausgewählte Filme dürfen im Kino karfreitags nicht gezeigt werden, für Fernsehen und Streamingdienste besteht hingegen keine Beschränkungen, teilte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit. In diesem Jahr gebe es allerdings keinen Film ohne Feiertagsfreigabe.

Ob die Verbote zu den Feiertagen, hinsichtlich der Tatsache, dass immer mehr Menschen nicht mehr oder immer weniger christlich geprägt sind, noch zeitgemäß sind, wird auch in den kommenden Jahren eine Diskussion bleiben. Bis die Verbote allerdings aufgehoben werden, muss man wohl noch bis Samstagabend mit dem Tanzen warten.