Das Feiertagsgesetz schränkt viele Veranstaltungen ein. Für die Clubs ist das erst seit Corona ein Problem. Ihnen fallen wichtige Kunden weg. Der Donaueschinger Pfarrer Erich Loks weist auf die Bedeutung des Karfreitags hin.
Ausgelassenes Feiern, volle Tanzflächen, dröhnende Bässe – all das ist in Baden-Württemberg von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, verboten. So regelt es das Feiertagsgesetz des Landes. Zu den verbotenen „öffentlichen Tanzunterhaltungen“ zählen dabei auch entsprechende Veranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in der Gastronomie. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.