Am Monatsende ist endgültig Schluss. Aber für die Mitarbeiter der Sana-Klinik wurden Lösungen gefunden. Foto: Mutschler

Zum Monatsende schließt die Bad Wildbader Sana-Klinik endgültig. Mittlerweile ist auch geklärt, wie es mit den Mitarbeitern weitergeht.

Bad Wildbad - "Die Klinik schließt zum 31. Juli 2022 definitiv." Das teilt der Betriebsrat der Sana-Kliniken in Bad Wildbad mit. Außerdem habe sich der Betriebsrat der "zwischenzeitlich ehemaligen Sana-Klinik Bad Wildbad" mit der Arbeitgeberseite auf einen Interessenausgleich über die Schließung der Klinik und einen Sozialplan über die Abmilderung der sich hieraus für die Mitarbeiter ergebenden Nachteile geeinigt, heißt es in einer Pressemeldung des Betriebsrats der ehemaligen Sana-Klinik Bad Wildbad, der jetzt "Betriebsrat Bad Wildbad der Kreiskliniken Calw gGmbH" heißt.

Nach "mehrmonatigen, teils zähen Verhandlungen", sei es dem Betriebsrat gelungen, eine zufriedenstellende Lösung für die von der Schließung betroffenen Mitarbeiter zu finden, heißt es weiter. Positiv sei festzuhalten, dass die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer beim neuen Betriebsinhaber, der Kreiskliniken Calw gGmbH, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit finden kann und dort in Calw und Nagold zu den Bedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst übernommen werden kann.

Attraktivität des Arbeitsplatzes steigern

Mit Unterstützung externer Berater, auch von der Gewerkschaft Verdi, sei es gelungen, für die Mitarbeiter, die eine solche Weiterbeschäftigung in Anspruch nehmen, finanzielle Leistungen zu erzielen, "die zum einen die Attraktivität des neuen Arbeitsplatzes steigern und zum anderen etwaige Nachteile, zum Beispiel durch verlängerte Anfahrtswege, ausgleichen", ist weiter zu lesen. Zudem sei es gelungen, etwaige Verdienstnachteile der tariflichen Grundvergütung vollständig zu kompensieren. Für "besonders erfahrene Mitarbeitende" habe erreicht werden können, dass der neue Arbeitsort nur innerhalb eines kleineren Radius um Bad Wildbad liegen darf. Falls für einzelne Mitarbeiter kein zumutbarer Arbeitsplatz gefunden werden sollte, erhalten diese eine Abfindung, die es ihnen ermöglicht, sozial abgesichert eine eventuelle Arbeitslosigkeit zu überbrücken.

Diese Leistungen stellten laut Mitteilung auch nach Einschätzung der externen Berater als das Maximum dar, das unter den gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen gewesen sei. "Dem Betriebsrat ist sehr wohl bewusst, dass die Schließung des Betriebs und die damit verbundene Unsicherheit über die Zukunft für alle Mitarbeitenden eine große Belastung darstellen; nicht zuletzt deshalb, weil auch alle Betriebsratsmitglieder von der Schließung gleichermaßen betroffen sind", heißt es weiter. Dennoch könne der Betriebsrat mit Zufriedenheit auf das in den Verhandlungen Erreichte zurückblicken.