Ordnungsamts-Chef Thomas Staubitzer (Mitte) und Polizei bei den Kontrollen des Ansammlungsverbots auf dem Flößerwasen. War Klaus M. damals nur spazieren oder wollte er gegen die Corona-Maßnahmen protestieren? Foto: Lück

Das Ansammlungsverbot in Horb gegen die Montagsspaziergänge Anfang Januar hat einige verwundert. Hat das Ordnungsamt zu hart durchgegriffen? Darum ging es jetzt im Amtsgericht.

Horb - Klaus M. (63, Name geändert) sitzt im Amtsgericht. Das Rathaus hat ihm ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verpasst – weil er am 11. Januar um 19.01 Uhr trotz Verbots bei einer "öffentlichen Versammlung" dabei war. Sprich: Einem Montagsspaziergang gegen die Corona-Maßnahmen, den OB Peter Rosenberger mit der Verfügung eines Ansammlungsverbots untersagt hatte.