Im Horber Rathaus hat man sich dazu entschieden, die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot vom 7. Januar nicht über den 31. Januar hinaus zu verlängern. Foto: Becker

Am 8. Januar trat eine Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Horb zum Versammlungsverbot in Kraft. Mit dem Ablauf des 31. Januars tritt sie außer Kraft. Dies bestätigt die Pressestelle der Stadtverwaltung Horb auf unsere Nachfrage.

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Horb/Karlsruhe - Vor Erlass der Allgemeinverfügung vom 7. Januar war es in Horb einige Male zu Protesten gegen die Corona-Maßnahmen gekommen. Aus Infektionsschutzgründen entschied sich die Stadtverwaltung Horb kurz nach Jahresbeginn aber dennoch dazu, ein Versammlungsverbot für das gesamte Stadtgebiet Horbs zu verhängen.

Stadt Horb will weitere Entwicklungen abwarten

Manche Bürger ließen sich davon aber nicht abschrecken und trafen sich am Montagabend des 10. Januar rund um den Flößerwasen – an einem Abend, an dem die Polizei große Präsenz in der Horber Kernstadt zeigte.

"In den letzten Wochen gab es keine großen Ansammlungen in Horb, daher werden wir die Verfügung auch nicht verlängern", erklärt nun Rathaussprecherin Inge Weber am Montag. "Die Lage wird aktuell beobachtet und bewertet", betont Weber. Und weiter: "Ob weitere Verfügungen notwendig werden, wird die weitere Entwicklung zeigen."

Ob die Entscheidung der Stadtverwaltung Horb, die Allgemeinverfügung nicht über den 31. Januar hinaus zu verlängern auch etwas mit einem Beschluss der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom vergangenen Donnerstag zu tun haben könnte (4 K 185/22)? Man kann nur spekulieren.

Gericht gibt Eilantrag gegen Verbot von Corona-"Spaziergängen" statt

Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in jenem Verfahren einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt Karlsruhe stattgegeben. Der Antragsteller müsse sich zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-"Spaziergänge" halten, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Es kämen auch mildere Mittel als das vorbeugende Verbot unangemeldeter Demos in Betracht. So könne die Stadt Karlsruhe anordnen, dass bei sämtlichen Versammlungen Masken getragen und Abstände eingehalten werden müssten.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat besonderes Gewicht

Doch wie viel Orientierung kann der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe überhaupt bieten, nachdem das Bundesverfassungsgericht es am Montagabend abgelehnt hat, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-"Spaziergänge" mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen? Im Rahmen einer Eilentscheidung wies das Bundesverfassungsgericht am Montagabend den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollte.

Auch ein Horber Bürger wandte sich an das Verwaltungsgericht Karlsruhe

Auch ein Horber hat sich vor Kurzem rechtliche Schritte unternommen – vergebens. "Ein Horber Bürger hatte gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Horb a. N.ckar vom 7. Januar 2022 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Widerspruch sowie einen Eilantrag auf Erlass einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs eingereicht", teilte uns Inge Weber vergangene Woche mit. Das Gericht habe den Eilantrag des Antragstellers aber abgelehnt. "Dabei ist das Gericht hinsichtlich der Allgemeinverfügung nicht in die Tiefe gegangen, da Widerspruch und Eilantrag nicht ordnungsgemäß eingelegt wurden", so Weber.