Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer geht zum Jahresende in den Ruhestand. Foto: Danner

Im Oberndorfer Amtsgericht steht ein Wechsel an. Zum Jahresende tritt Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer in den Ruhestand ein. Was sich sonst noch personell tut und worum sich jeder dringend kümmern sollte, berichten Verwaltungsleiterin Isabelle Kleimaier und die stellvertretende Amtsgerichtsleiterin Babara Beier.

Oberndorf - Mit einer Neubesetzung der Stelle von Wolfgang Heuer, der zuletzt krankheitsbedingt ausfiel, wird im Frühjahr 2023 gerechnet. Zum Jahresbeginn werden zudem zwei Bezirksnotare in den Ruhestand gehen, berichten Kleimaier und Beier. Dabei handelt es sich um Ulrich Rühle und Klaus Rieger. Das Ganze sei ein großer Umbruch, denn die Bezirksnotare hätten auch Tätigkeiten übernommen, die sonst Richtern vorbehalten seien, so Beier.

Fiona Dold bleibt als Bezirksnotarin erhalten und wird sich um die Bereiche Nachlass und Betreuung kümmern. Letzteres ist dabei mit enorm viel Aufwand verbunden, wie die Amtsgerichts-Vertreterinnen berichten. "Oberndorf ist für einen weitläufigen Gerichtsbezirk zuständig", erklärt Beier. Da gehe die Arbeit nie aus. Zudem sei es sehr aufwändig, zu Betreuende – wie die Vorschrift es will – in ihrer natürlichen Umgebung zu begutachten. Da gehe viel Zeit allein für die Fahrten drauf.

Zur Erklärung: In einem gerichtlichen Betreuungsverfahren wird Personen auf Antrag ein Betreuer zugewiesen. Das wird häufig dann nötig, wenn Volljährige aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen und sich beispielsweise um ihre Finanzen zu kümmern. Eine Betreuung kann von einem Angehörigen angeregt werden, aber auch für sich selbst beantragt werden. Das Betreuungsgericht prüft dann – unter anderem durch die Begutachtung desjenigen – ob eine Betreuung notwendig ist und bestimmt gegebenenfalls einen Betreuer.

Jede Menge Betreuungsfälle

Im Bereich Oberndorf gibt es rund 900 offene Betreuungen. Und jährlich kämen neue dazu – auch wenn manche natürlich parallel durch Todesfälle wegfielen. Ein Großteil der zu Betreuenden seien Senioren. Es sei aber auch möglich, dass man vom einen auf den anderen Tag, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit, zum Pflegefall werde und auf einmal einen Betreuer benötigt.

In den vergangenen zwei Jahren sei das aufgrund mancher Corona-Erkrankung, bei der Personen künstlich beatmet werden mussten, der Fall gewesen. Dann habe man einen Eil-Betreuer benötigt, der sich nicht nur um die finanziellen Belange, sondern auch um gesundheitliche Fragen kümmert.

Vorher Bevollmächtigten bestimmen

So etwas könne jedem passieren, sagen die Amtsgerichts-Vertreterinnen. Deshalb legen sie allen ans Herz, im Vorfeld einen Generalbevollmächtigten zu bestimmen, solange man sich geistiger Gesundheit erfreut. Denn wenn das geregelt sei, vermeide man damit eine Betreuung.

"Das Thema ist natürlich unpopulär", wissen Beier und Kleimaier. Viele wollten sich nicht mit solchen Gedanken beschäftigen, es sei aber wichtig. Vorteil bei einer Generalvollmacht, die eine Person dazu berechtigt, den Vollmachtgeber in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten, sei auch, dass man keiner Kontrolle unterliege. Denn gesetzlich bestimmte Betreuer müssen dem Betreuungsgericht gegenüber jährlich Rechenschaft über ihre Unternehmungen und über das verwaltete Vermögen ablegen.

Notvertretungsrecht ab 2023

Nach einer Änderung dürfen Ehepartner ab Januar 2023 auch ohne Vollmacht den jeweils anderen für sechs Monate in Themen der Gesundheitssorge vertreten, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen – das muss durch einen Arzt bescheinigt werden.

Sinnvoll sei laut der Amtsgerichts-Vertreterinnen, die Vollmacht durch einen Notar beurkunden zulassen. Zudem könne man diese auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen lassen. So werden Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen informiert, wenn der Fall eintritt. Alternativ könne man die Vollmacht aber auch bei sich zu Hause deponieren. Man müsse auch niemandem darüber informieren, erklärt Kleimaier. Es sei schlichtweg wichtig, seine Angelegenheiten zu regeln, ehe es zu spät sei, denn "jeder kann plötzlich wieder vom Erwachsenen zum Kind werden".

Personelle Unterstützung

Zurück zur Personallage: Das Amtsgericht Oberndorf erhält künftig Unterstützung durch einen neuen jungen Kollegen. Richter Haufe wird zu 70 Prozent am Amtsgericht in Oberndorf tätig sein, zu 30 Prozent am Amtsgericht in Rottweil, wie Barbara Beier erklärt. In Oberndorf wird er für die Zivilsachen zuständig sein.

Die übrige Verteilung sieht folgendermaßen aus: Richterin Beier und Richter Bolz kümmern sich vornehmlich um Familiensachen, Richterin Hohl um den gesamten Strafbereich und Richter Rach bislang vor allem Zivilsachen, er wird sich aber laut Beier künftig verstärkt um Betreuungsverfahren kümmern.