Die Strahler an der Hohenschramberg bleiben künftig im Sommer wohl aus. Foto: Stephan Wegner

Die drei Schramberger Burgruinen bleiben künftig einige Monate des Jahres unbeleuchtet – gemäß der Vorgabe aus dem Naturschutzgesetz. So schlägt es nun die Stadt dem Gemeinderat vor.

Hohenschramberg, Schilteck und Falkenstein haben in den vergangenen Monaten regelmäßig für ordentlich Gesprächsstoff gesorgt an Schrambergs Stamm- und Esstischen im privaten Rahmen – aber auch am großen Tisch im Rathaus. Hintergrund war die Frage: Wie können die Burgruinen vor dem Hintergrund des Naturschutzgesetzes beleuchtet werden? Die Antwort: Im Sommer eigentlich gar nicht. Und weil die Stadt kein weiteres Geld ausgeben wird für ein weiteres Gutachten soll das nun auch künftig so umgesetzt werden.

Antrag von SPD/Buntspecht

Zur Chronologie: Ende 2021 beantragte die Fraktionsgemeinschaft SPD/Buntspecht, die Burgenbeleuchtung vor dem Hintergrund des 21. Paragrafen im Naturschutzgesetz zu prüfen. Die Stadt beauftragte dafür einen Gutachter. Das Ergebnis: Die drei Burgruinen stehen in Schutzgebieten oder an deren Rand und die Beleuchtungen sind so nicht erlaubt. Die Stadt schlug vor, ein insekten- beziehungsweise naturfreundliches und somit erlaubtes Beleuchtungskonzept ausarbeiten zu lassen und die Burgruinen solange mit Sondergenehmigung von Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und von 6 Uhr bis zur Morgendämmerung beleuchten zu lassen.

Gegen-Antrag der CDU

Die CDU formulierte in jener Sitzung mit Verweis auf die identitätsstiftende Wirkung der Burgen einen Antrag, diese abends bis 24 Uhr zu beleuchten. Zudem sollten die Strahler nicht begleitet durch ein teures Fachbüro auf einen Schlag getauscht werden, sondern sukzessive, wenn einzelne Elemente kaputt gehen. Vorbehaltlich dass die untere Naturschutzbehörde dem zustimmt, beschlossen die Räte mit knapper Mehrheit, nach Vorschlag der CDU vorzugehen.

Einige Wochen später die Kehrtwende: Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß erläuterte für die untere Naturschutzbehörde, dass man um ein Gutachten nicht herumkomme, um die Sondergenehmigung zur Beleuchtung zu bekommen. „Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“ Bis die Verwaltung wieder in den Rat zurückkomme, so Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr, blieben die Burgen erst einmal aus.

Erfolg eines neuen Gutachtens ohnehin fraglich

Am Donnerstag nun wird der über den angekündigten Vorschlag zum weiteren Vorgehen informiert: Der Vorschlag laut Beschlussvorlage: „Die Burgruinen Hohenschramberg, Schilteck und Falkenstein werden künftig gemäß dem geltenden Naturschutzgesetz beleuchtet.“ Das bedeutet: Die Burgen dürfen vom 1. Oktober bis 31. März von Beginn der Abenddämmerung bis 22 Uhr, und von 6: Uhr bis zur Morgendämmerung angestrahlt werden. Vom 1. April bis 30. September bleibt die Beleuchtung ausgeschaltet.

Tiefbauleiter Konrad Ginter führt in der Vorlage aus: Bevor die Stadt Geld für weitere Gutachten ausgebe, stelle sich die Frage, inwieweit solche Gutachten Erfolg versprechen. Dazu melde die untere Naturschutzbehörde rück, dass man diese Frage ohne ein solches Gutachten natürlich nicht abschließend beantworten könne. Gleichzeitig sei „es durchaus möglich, dass die Stadt Geld für ein Gutachten ausgibt, und im Ergebnis dann die Burgen doch nicht über die gesetzlich möglichen Zeiten hinaus beleuchtet werden dürfen“.

Verlängerte Zeiten gibt’s aber nur mit Gutachten

Tatsächlich sei, basierend auf den bisherigen Untersuchungen, „leider nicht davon auszugehen, dass weitere Gutachten die Zeiten, in denen beleuchtet werden darf, verlängern“. In jedem Fall wären verlängerte Zeiten, wie bereits im Gremium erläutert, „nur mit einer kostspieligen vollständigen Überplanung und Veränderung der Beleuchtungssituation möglich“. Das heißt, es reiche nicht, einfach nur Leuchtmittel auszutauschen.

Insofern schlage die Verwaltung vor, in ein relativ aussichtsloses Unterfangen kein weiteres Geld zu investieren und sich bei der Beleuchtung der drei Burgruinen Hohenschramberg, Schilteck und Falkenstein an das Naturschutzgesetz zu halten.