Ist die Beleuchtung an den Burgruinen schädlich für Insekten? Ein Gutachten soll für künftige Lösungen die Grundlage bilden. (Archiv) Foto: Riesterer

Ist die Beleuchtung der Schramberger Burgruinen schädlich für die Insektenfauna? Der Antrag der Fraktion SPD/Buntspecht vom November vergangenen Jahres, das zu prüfen, sorgte für ordentlich Wirbel in der Stadt – auch von der CDU etwa gab es dafür Kritik. Nun soll dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Schramberg - "Das Bewusstsein für die Bedeutung des Insektenschutzes hat in den letzten Jahren erfreulicherweise zugenommen. So hat die Fraktionsgemeinschaft SPD/Buntspecht in ihrem Antrag auf die Einhaltung der Beleuchtungsvorgaben in den Naturschutzgebieten in Schramberg gemäß §21 Absatz 1 des Naturschutzgesetzes BW hingewiesen", schreibt die Stadtverwaltung hierzu in einer Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Technikausschusses am Donnerstag, 23. Juni.

Drei Ruinen betroffen

Das Naturschutzgesetz besage, dass es verboten ist, im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 30. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr die Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder per Gesetz nicht erforderlich ist. Die Stadtverwaltung sei um Überprüfung gebeten worden, erinnert Fachbereichsleiterin Petra Schmidtmann-Deniz in der Vorlage.

Angeführt worden seien das Landschaftsschutzgebiet Bernecktal und das Natura2000 Schutzgebiet Schlossberg/Schiltachtal. Dort seien die Beleuchtungen an den drei Burgen unterschiedlich geschaltet, von 6 bis 8 Uhr morgens, und 16 bis 0.30 Uhr abends (Winterstern und Hoorig Katz), die Strahler schalteten sich ab 18 Uhr dazu, je nach Dämmerung, gekoppelt an die Straßenbeleuchtung.

Insektenfreundliche Beleuchtung

Die Zuständigkeit für die Genehmigung obliege grundsätzlich der Unteren Naturschutzbehörde, bei Großen Kreisstädten sei diese im eigenen Haus. "Nach Rückfrage bei der Naturschutzbehörde wurde bestätigt, dass in Schutzgebieten abgeschaltet werden muss und diese einen Hinderungsgrund bei der Erteilung von Ausnahmen darstellen", heißt es weiter.

In diesem Zusammenhang zitiert die Verwaltung einen Paragrafen, der Ausnahmen erlaubt, "wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt". Sollte also eine Abschaltung an Falkenstein, Hohenschramberg und Schilteck aufgrund der Bedeutung der Beleuchtung "in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar sein", wäre die Umstellung auf eine insektenfreundliche Variante möglich.

Grundlage für Entscheidung

"Die Grundlage dafür könnte die Einholung eines Gutachtens bezüglich der Auswirkungen auf die Insektenfauna bilden", so die Stadt. Die geschätzten Kosten für ein Gutachten lägen bei etwa 3000 Euro. Sollte dieses zum Ergebnis kommen, dass bei einer Umstellung auf optimierte Beleuchtungssysteme keine Beeinträchtigung oder Schädigung der Insektenfauna vorliegt, könnte die Beleuchtung wie bisher in Betrieb genommen werden.

Sofern die Beleuchtung umgerüstet wird, sei mit Kosten pro Strahler in Höhe von rund 1500 Euro zu rechnen. Bei insgesamt acht Strahlern wären dies somit 12 000 Euro, heißt es abschließend.