Schön – aber bald verboten? Die Beleuchtungen an den Burgen sollen laut SPD/Buntspecht auf den Prüfstand. Foto: Urbat

Darf künftig noch in der Fasnetszeit eine Hoorig Katz oder in den Weihnachtswochen ein Stern von der Hohenschramberg leuchten? Und wie ist es mit den Scheinwerfern dieses Schramberger Wahrzeichens oder auch der Falkenstein?

Schramberg - Das neue Naturschutzgesetz sagt möglicherweise Nein. Zumindest im Sommer sowie im Winter zwischen 22 und 6 Uhr könnte es möglicherweise dunkel werden an Schrambergs Burgen.

Mit einem Antrag hat die SPD/Buntspecht-Fraktion im Gemeinderat dieses Thema ins Rollen gebracht. Gemäß dem neuen Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, das seit Juli 2020 gilt, gebe es Regelungen, die "schädliche Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung in Schutzgebieten generell verbieten".

Als relevante Bereiche sieht die Fraktion hier das Landschaftsschutzgebiet Bernecktal sowie das Natura-2000-Schutzgebiet Schlossberg/Schiltachtal, in denen Anlagen – die Burgruinen – der Stadt Schramberg beleuchtet würden.

Die Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Stadtverwaltung auf, zeitnah zu prüfen und zu berichten, inwieweit die derzeitige Beleuchtung der Burgen geändert und/oder reduziert werden muss.

Beleuchtungsanlagen, die sich in gesetzlich geschützten Biotopen befänden, so zitiert die Fraktion aus dem Gesetz, seien nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Im Zeitraum zwischen 1. April bis 30. September ganztägig und von 1. Oktober bis 31. März sei es von 22 bis 6 Uhr verboten, "die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder per Gesetz erforderlich ist."