Die Beleuchtung der Burgruinen in Schramberg bleibt nun vorerst ausgeschaltet. Foto: Rainer Langenbacher 48GradNord

Zu viel gewollt? Das Thema Burgenbeleuchtung in Schramberg geht in sein nächstes Kapitel – und die Lichter gehen wieder aus.

Nach einer emotionalen Diskussion hat der Gemeinderat Ende April mehrheitlich beschlossen, die Beleuchtung an den Burgruinen Falkenstein, Hohenschramberg und Schilteck anzulassen. Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, diese als Übergangslösung von Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und von 6 Uhr bis zur Morgendämmerung brennen zu lassen, bis die Umrüstung auf insektenfreundliche Beleuchtung umgesetzt ist – dafür, sowie für Weihnachtsstern und „Hoorig Katz“, sollten solange Sondergenehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Anlass war ein Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD/Buntspecht, die Burgenbeleuchtungen vor dem Hintergrund des Naturschutzgesetzes (Paragraf 21 – Beleuchtung in Schutzgebieten) zu prüfen.

CDU stellt Antrag – bis 24 Uhr

Die CDU formulierte in jener Sitzung mit Verweis auf die identitätsstiftende Wirkung der Burgen dann einen Antrag, diese abends gar bis 24 Uhr zu beleuchten. Zudem sollten die Strahler nicht begleitet durch ein Fachbüro auf einen Schlag getauscht werden, sondern sukzessive, wenn einzelne Elemente kaputt gehen. SPD/Buntspecht-Sprecherin Tanja Witkowski verwies auf die Fakten in einem dem Gremium vorliegenden Gutachten zur Lichttechnik: Die Burgruinen lägen in oder am Rande von Schutzgebieten und die Beleuchtungen seien so dort per Gesetz nicht erlaubt. Sie pochte stattdessen auf eine klare Willensäußerung im Beschluss, die Umsetzung zur erlaubten Beleuchtung („Wir wollen ja auch, dass die Burgen beleuchtet sind“) so schnell wie möglich umzusetzen und Geld dafür in den nächsten Haushalt zu stellen.

Gutachten muss her

Dennoch folgten die Stadträte mit knapper Mehrheit dem Antrag der CDU – einzig die Untere Naturschutzbehörde, in diesem Fall die Stadtverwaltung, sollte noch prüfen, ob dies rechtlich umsetzbar ist. Am Donnerstag im Gemeinderat nun kam Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß mit seinem Ergebnis zurück: „Wir werden nicht um ein artenschutzrechtliches Gutachten rumkommen.“ Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich müssten vermieden werden. „Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.“

Erst mal abschalten

Aufgrund dessen müssten die Auswirkungen auf die Insektenfauna, das Schutzziel des Gesetzgebers, mit dem Interesse an der Beleuchtung der Burgen abgewogen werden. Die Auswirkungen müssten so gering als möglich sein. Dafür bedürfe es sicherlich eines Konzeptes und einer Beleuchtung mit „insektenfreundlichen Strahlern“. Dies, so Rehfuß, sei eine gebundene Entscheidung – es gebe dazu keinen Ermessensspielraum. „Wir müssen jetzt erst schauen lassen, was mit diesen Insekten passiert.“ Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr ergänzte: „Das bedeutet, bis wir mit diesem Ergebnis wieder ins Gremium kommen können, müssen wir die Beleuchtung abschalten.“