Rottweil/Horb - Die Angehörigen des ermordeten Immobilienunternehmers Michael Riecher (57) sind enttäuscht. Die ältere Schwester des Opfers sagt: "Dann werden wir in ein oder zwei Jahren den Tätern in Horb begegnen, wenn sie auf Bewährung wieder draußen sind." Die Zwillingsschwester sagt nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer: "Was? So wenig?"

Das Urteil im Riecher-Mordprozess ist gefallen: der syrische Flüchtling Mohammed O. (29) wurde wegen räuberischer Erpressung zu sechs Jahren verurteilt, sein Komplize Iyad B. (33) zu vier Jahren und sechs Monaten. Kein Urteil wegen Mordes. Kein Urteil wegen Totschlags.

Beweisaufnahme kann Täter nicht überführen

Der Grund: Weil auch die Beweisaufnahme in 29 Verhandlungstagen keine objektiven Erkenntnisse brachte, dass Riechers Schützling Mohammed O. wirklich den Immobilienunternehmer erwürgt hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch Iyad B. war. Deshalb hat sich das Gericht dafür entschieden, wie der Schwarzwälder Bote schon berichtet hatte, "alternative Tatsachengrundlagen" für sein Urteil zu Grunde zu legen. Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer: "Durch wessen Hand Michael Riecher zu Tode gekommen ist, konnte die Kammer nicht klären!"

Beim Überfall auf Michael Riecher rechnete Mohammed O. mit 10.000 Euro Beute. Richter Münzer: "Er hoffte auf 10.000 Euro Bargeld oder Gold. Er sollte als Strohmann dienen, um Krügerrandmünzen im Wert von knapp 10.000 Euro bei der Kreissparkasse zu kaufen. Im Laufe des 2. Novembers – an dem in Riechers Kalender die Notiz ›O. Gold‹ stand, muss Riecher dem O. mitgeteilt haben, dass er das Gold nicht abholen soll. Der Goldkurs habe sich so entwickelt, dass sich der Kauf für ihn nicht mehr lohnte. In sofern vermutete O., dass das Geld noch in der Wohnung ist."Beim Überfall, davon geht das Gericht aus, haben B. und O. gut 3000 Euro Bargeld aus der Geldkassette von Riecher bekommen.

Das heißt: Die Kammer hält es für möglich, dass entweder O. oder B. der Mörder war. Weil aber unklar ist, wer es war, wird Mord oder Totschlag bei der rechtlichen Bewertung außen vor gelassen. Sondern nur das minder schwere Delikt "räuberische Erpressung" verurteilt.

Nebenkläger Rüdiger Kaulmann hatte in seinem Plädoyer gesagt, dass er sich auch vorstellen kann, dass Iyad Riecher erwürgt hat. Um den Raub zu verdecken. Weil das Opfer ihn nach O. gefragt hatte und er Angst hatte, entdeckt zu werden.

Fakt ist: Die Ermittlungspannen nach dem Auffinden der Leiche haben sicherlich nicht dazu beigetragen, mögliche Spuren von O. am Opfer zu finden. Die Leiche wurde nach der Obduktion gewaschen, bei der Leichenschau wurde der Tote entkleidet.

Richter Münzer: "Bei dieser Kritik an den Ermittlern wurde ein wesentlicher Punkt außen vor gelassen. Es war ein Todesermittlungsverfahren am Anfang. Dort wird lediglich eine hypothetische Beweissicherung für den Fall der Fälle gemacht. Erst nach der Obduktion stand fest, dass es ein Todesermittlungsverfahren gibt. Und das ist geprägt von Mohammed O.. Durch sein Tarnen, Tricksen, Täuschen. Die Mitnahme des Oberhemdes des Opfers. Das Betreten der Wohnung mit dem vermeintlich zufälligem Auffinden der Leiche – mit Zeugen, die er für seine Zwecke nutzen wollte. Durch die gravierende Änderung des Spurenbildes durch ihn. Die Ermittler haben dann jeden Stein umgedreht."

Der Richter später in der ausführlichen Begründung: "O. war nach dem Geschehen am Tatort klar, dass am Leichnam Spuren von ihm zu finden sind. Er hat dann den nächsten Plan entwickelt: Die Leiche mit möglichst vielen Personen zu finden. Den Leichnam dann vor diesen Zeugen zu berühren. Damit es plausibel erscheint, dass auch seine Spuren am Leichnam zu finden sind."

Schon unmittelbar nach der Tat habe O., so die Erkenntnisse der Kammer, alles getan, damit ihn viele Zeugen sehen. Er habe erst einem Bekannten in der Hirschgasse um 19.52 Uhr geliehenes Geld zurückgezahlt und sei dann in den Kaufland gegangen, damit ihn viele Zeugen sehen.

War Tod des Opfers nie geplant?

Doch warum reicht das nicht für eine Verurteilung zu Mord oder Totschlag? Die Schwurgerichtskammer geht davon aus, dass weder Mohammed O. noch Iyad B. die Tötung des Opfers vor der Tat geplant haben. Richter Münzer: "In all dem, was wir von den Zeugen gehört haben, ging es bei den Tatplanungen nie darum, das Opfer zu töten. Dagegen spricht auch, dass beide Angeklagte beim Überfall ohne Waffen waren. Wir gehen deshalb von einer Komplikation im Ablauf der Tat aus und einem Mordexzess. Nur so ist zu erklären, dass die Ermittler 7600 Euro Bargeld im Schlafzimmer, Goldmünzen und Bargeld in Höhe von 500 Euro im Geldbeutel des Opfers fanden. Das spricht gegen eine geplante Tötung. Sonst hätte man die Wohnung weiter abgesucht!"

Das Fazit der Schwurgerichtskammer, so Karlheinz Münzer: "Es bleibt, so unbefriedigend es sein mag: Eine gemeinschaftliche räuberischer Erpressung der beiden Angeklagten liegt vor."

Und warum hat Mohammed O. mit sechs Jahren mehr bekommen aus Iyad? Richter Münzer erklärt: "Er hat lange und intensiv die Tat vorbereitet und strebte eine hohe Beute an. Er warb Mittäter für die räuberische Erpressung an. Er hat das Opfer in der eigenen Wohnung überfallen, hat sein nahes Verhältnis zu Michael Riecher ausgenutzt. Im Nachgang hat er noch versucht, Zeugen zu beeinflussen."

Der Komplize Iyad B. – staatenloser Palästinenser – wurde zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Warum das? Münzer: "Bei ihm ist weit mehr auf der Habenseite. Er hat bei der Polizei ein frühes Geständnis abgelegt. Er zeigte Reue, hat sich entschuldigt und seinen eigenen Beuteanteil zurückgezahlt. Allerdings: Er ist in die Wohnung seines kranken Opfers eingedrungen, hat ihn niedergerungen. Er hat sich schon im Vorfeld damit abgefunden, dass der Tod des Opfers durch die Vorerkrankung der Lunge eintreten kann. Das gibt der Tat ihr besonderes Gepräge."

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So beurteilt die Schwurgerichtskammer das Geschehen

Horb/Rottweil - Das Opfer war kein Engel. Mohammed O. war finanziell ausgebrannt, weil er auch noch seine neue Wohnung renovieren musste. Iyad ging es vor allem ums Geld, weil er in der Obdachlosenunterkunft gelebt hatte und sich wieder mit seiner Ehefrau versöhnen wollte. In der Urteilsbegründung sagt die Schwurgerichtskammer, wie sie die vielen Zeugen und Beweise rund um den Mord an Michael Riecher wertet.

Die Vorgeschichte. Richter Münzer: "Irgendwann im September oder Oktober fasste Mohammed O. den Beschluss, Riecher Bargeld und Wertgegenstände wegzunehmen, um seine finanziellen Probleme zu lösen."

Die seien dadurch entstanden, dass O. zwar mietfrei oder für maximal 300 Euro Miete im Elternhaus von Michael Riecher wohnen konnte. Dazu noch die Hochzeit. Münzer: "Er machte das Haus in Eigenarbeit wieder bewohnbar. Die Eltern seiner Frau wollten einen Brautpreis in Höhe von 3000 Euro. Das belastet eine junge Familie. O. war nicht in der Lage, die Kosten zu decken. Auch die Hochzeit kostete mehr, als er verdiente. Im Spätsommer spitzte sich die finanzielle Situation zu: Der Dispo war ausgereizt, selbst Kleinstbeträge konnte O. nicht mehr zahlen. Dazu noch die enormen Inkassogebühren. Im Oktober versuchte er verzweifelt, an Bargeld zu bekommen. Wollte sogar sein Auto verkaufen, an dem er sehr hing."

O. rechnete mit 10.000 Euro Beute

Beim Überfall auf Michael Riecher rechnete Mohammed O. mit 10.000 Euro Beute. Richter Münzer: "Er hoffte auf 10.000 Euro Bargeld oder Gold. Er sollte als Strohmann dienen, um Krügerrandmünzen im Wert von knapp 10.000 Euro bei der Kreissparkasse zu kaufen. Im Laufe des 2. Novembers – an dem in Riechers Kalender die Notiz ›O. Gold‹ stand, muss Riecher dem O. mitgeteilt haben, dass er das Gold nicht abholen soll. Der Goldkurs habe sich so entwickelt, dass sich der Kauf für ihn nicht mehr lohnte. In sofern vermutete O., dass das Geld noch in der Wohnung ist."Beim Überfall, davon geht das Gericht aus, haben B. und O. gut 3000 Euro Bargeld aus der Geldkassette von Riecher bekommen.

Und was sagt die Schwurgerichtskammer über die Beziehung zwischen Michael Riecher und dem syrischen Flüchtling? O. galt als "Vorzeigeflüchtling", Riecher hatte sich vor seinem Tod für die Integration eingesetzt.

Richter: "Opfer forderte stets Gegenleistung"

Richter Münzer: "Riecher war nicht nur der väterliche Freund, er forderte stets eine Gegenleistung. Dabei überschritt er – so haben Zeugen bestätigt – auch durchaus persönliche Grenzen. Er war ein einsamer Mensch, niemand hat ihn vermisst. Das Verhältnis zu O. hatte eher den Charakter einer Abhängigkeit denn einer Freundschaft. Wir haben von vielen Zeugen gehört, dass das Opfer für ein Handgeld oder Essen einen Freundschaftsdienst von seinen Freunden verlangte. Freundschaften waren von zunehmender Abhängigkeit geprägt – das zieht sich wie ein roter Faden durch die Aussagen. Schnell eingegangene Beziehungen gingen schnell auseinander, als sich die Personen ausgenutzt fühlten. O. erkannte, dass Riecher sehr vermögend, aber nicht bereit war, ihm das Geld, welches er dringend brauchte, zu geben!"

Zum Motiv des Komplizen Iyad B. sagt das Schwurgericht: Er brauchte einfach das Geld. Richter Münzer: "Der Asylantrag von B. wurde im Mai 2017 abgelehnt, er erhielt eine Ausreiseaufforderung. Dagegen reichte er Klage ein, bekam eine Aufenthaltsgestattung der Stadt Ludwigsburg. Iyad bekam keine Leistungen mehr, begann in der Asylunterkunft mit Cannabis. Das band finanzielle Mittel, es gab Konflikte mit der Ehefrau, die sich steigerten. Im August 2018 kam die Trennung. Auch der Bund der Muslime bestätigt die Scheidung. Im Sommer zog er in ein Obdachlosenheim, bekam 320 Euro im Monat. Er steigerte seinen Drogenkonsum und schnupfte am Wochenende Kokain. Im Herbst hatte er wieder Kontakt zur Ehefrau, weil er Geld brauchte."

Nach der Tat kaufte er ihr ein teures Samsung Galaxy S9 für über 600 Euro. Und buchte eine Bahnreise nach Berlin. Der staatenlose Palästinenser wurde im Zug in Darmstadt verhaftet.