Das Dach der Gütenbacher Grundschule selbst (im Vordergrund) und der Zwischenbereich (rechts daneben) wurden gerade saniert. Auf dieser Fläche plant der Verein Energiewende aus Furtwangen die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Der entsprechende Pachtvertrag für die Dachfläche wurde im Gemeinderat diskutiert und etwas modifiziert. Foto: Stefan Heimpel

Der Gütenbacher Gemeinderat diskutierte über die Verpachtung an den Energiewendeverein in Furtwangen zur Installation einer Photovoltaik-Anlage. Allerdings änderte er den Entwurf, so dass der Verein erst noch dem neuen Vertrag zustimmen muss.

Nicht zuletzt, weil seit dem 1. Januar in Baden-Württemberg auch eine Solarpflicht für bestehende Dächer bei einer Sanierung greift, hat der Gemeinderat Gütenbach im Juni beschlossen, die aktuell sanierten Dachflächen zur Errichtung von PV Anlagen zu verpachten. Gleichzeitig beschloss die Gemeinde den Beitritt zum Verein Energiewende.

Beim Beschluss im Juni war man sich auch einig, dass man das aktuell in Sanierung befindliche Dach über der Grundschule und dem Übergang in den Fokus nimmt. Weitere Dächer sollen erst bei einer weiteren Sanierung geprüft werden.

Wolfgang Mahler stellt Wirtschaftlichkeitsberechnung vor

In der Sitzung des Gemeinderates stellte Wolfgang Mahler vom Energiewendeverein die Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Bei Installationskosten von 38 800 Euro für die geplante Anlage ergeben sich durch Tilgung und Zinsen sowie Nebenkosten wie Versicherungen Reparaturen jährliche Ausgaben von 2711 Euro.

Für die Stromerzeugung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die Volleinspeisung, bei welcher der komplette produzierte Strom in das Stromnetz eingespeist und dann entsprechend vergütet wird. Der Strom für die Schule und Festhalle muss weiterhin über das öffentliche Netz bezogen werden. Da kalkulierte Mahler mit einem Ertrag von 2758 Euro. Zweite Möglichkeit ist die Überschusseinspeisung. Bei dieser Variante wird die erzeugte Energie zuerst im eigenen Gebäude genutzt und nur der überschüssige Strom ins Netz eingespeist. Die Vergütung ist im Schnitt allerdings deutlich niedriger. Der Jahresertrag liegt nur bei 1732 Euro.

Das Problem sei, so Mahler, dass der Strombedarf in der Schule selbst zu niedrig ist, beispielsweise gibt es keinen Verbrauch in den sonnenreichen Ferienmonaten. Man müsste für eine sinnvolle Nutzung des selbst erzeugten Stroms zumindest auch noch Festhalle und Bauhof anschließen, was weitere Kosten verursachen würde. Sinnvoll sei die Installation auch nur auf den neu sanierten Dächern, da man für die Kalkulation von einer Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgeht. Die bereits 2016 sanierten Dächer können viel eher im Laufe dieser 20 Jahre wieder Schäden aufweisen.

Strombedarf in der Schule selbst zu niedrig

Für die Verpachtung wird, auch im Blick auf den geringen erwarteten Ertrag von 47 Euro je Jahr, auf eine Gebühr verzichtet. Allerdings gab es Bedenken bei einzelnen Punkten des Vertrages. Jörg Markon nannte zum einen die Gebäudeversicherung, deren Kosten durch die zusätzlich installierte Photovoltaikanlage voraussichtlich steigen werden, was nicht zu Lasten der Gemeinde gehen dürfte. Zum anderen wurde der Passus diskutiert, dass bei Reparaturen und Veränderungen am Dach die Schule als Grundstückseigentümerin die notfalls erforderliche Demontage und den Wiederaufbau übernehmen muss. Diese Kosten seien allerdings relativ gering, so Wolfgang Mahler. Entscheidender sei der Verlust für den Energiewendeverein durch die Ausfallzeiten. Deshalb seien diese möglichst kurz zu halten.

Nach einer kurzen Diskussion wurde der Vertrag schließlich um zwei Punkte ergänzt: Bei einem Ausfall der Stromerzeugung durch notwendige Arbeiten am Dach übernimmt die Schule keine Haftung. Außerdem trägt der Verein die Mehrkosten für die Gebäudeversicherung. Dieser modifizierte Vertrag wird nun erneut im Energiewendeverein beraten.