Der Drogenpapa – keine Krankheit, keine Bewährung. Das Urteil: Er muss zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Wenn er sich besonders gut entwickelt, kann er Weihnachten nächstes Jahr mit der Familie feiern. Sein Verteidiger Rasmus Reinhardt (hi.) hatte auf Bewährung plädiert. Foto: Lück

Harte Strafe für den "Durchgeknallten" von Waldachtal: Er muss weiter im Gefängnis bleiben! Der Grund, so der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer: "Die Lage des Angeklagten ist noch zu fragil!" Kein Happy-End zu Weihnachten für Thomas T. (55, Name geändert).

Rottweil/Horb - Eigentlich hatten Thomas Ex-Frau und seine Tochter gehofft, dass der Angeklagte zu Weihnachten wieder zu Hause ist. Sein Verteidiger Rasmus Reinhardt hatte auf Bewährung plädiert. Dann hätte es vielleicht geklappt. Die Tochter (19) hatte angeboten, dass Thomas T. dann bei ihr wohnen kann.

Doch die Kammer spricht ein hartes Urteil. Richter Münzer: "Es wäre ein schlechter Rat, wenn er ins Kinderzimmer der Tochter ziehen würde. Das ist keine tragfähige Perspektive – auch nicht aus Sicht der Tochter. Er muss schauen, dass er sein eigenes Leben auf die Reihe kriegt. Das sollte man seinen Kindern nicht zumuten!"

Richter: "Muss schauen, dass er Leben auf die Reihe kriegt"

Rumms. Was hatte der Drogenpapa verbrochen? Er hatte Cannabis in seiner Wohnung angebaut, dazu Drogenpilze gezüchtet. Sein verwandter Vermieter warf ihn dann raus – per Zwangsräumung. Der Grund: Thomas T. - durch Hasch, Pilze, Amphetamin – völlig von der Rolle. Rechtsradikale, antisemitische Schmierereien in der Wohnung. Obdachlos, in der Unterkunft. In Waldachtal gilt er als "seltsam", aber friedlich.

Bis zum 11. und 12. April. Erst stürmte er mit den Worten "Ich polier Dir die Fresse" in die Tankstelle, riss zwei Schachteln Zigaretten aus dem Ständer. Ging dann hinter die Theke, schubste den Angestellten weg, um das Feuerzug zu holen. Rauchte gemütlich eine vor der Tür.

Einen Tag später im Supermarkt. T. Packt die Tasche voll, geht raus. Die Angestellte hinterher. Sie sagte: Er hob die Flasche, drohte: Die ziehe ich Dir über den Kopf! Ich habe den Hass in seinen Augen gesehen!" Die Polizei nahm ihn auf dem Feldweg hinter Heiligenbronn fest.

Staatsanwalt fordert Gefängnis

Für den Staatsanwalt klar: Die Drogen – ist unerlaubter Besitz und Handel treiben. Der Tankstellen-Überfall: Raub und Drohungen mit Gefahr für Leib und Leben. Der Supermarkt-Vorfall: Besonders schwerer räuberischer Diebstahl. Er fordert 2 Jahre und sechs Monate.

T. Verteidiger Reinhard dagegen plädiert auf Bewährung. Gründe: "Der Angeklagte versucht, sein Leben in den Griff zu bekommen. Die Krankheit ist unter Kontrolle. Er hat eine günstige Sozial- und Legalprognose, hat ein Jobangebot. Bei einer weitergeführten Medikamentengabe ist die Gefahr gering, dass er wieder in die Psychose abgleitet."

Ist Thomas T. krank oder gefährlich?

Gerichtsgutachter Klaus Hoffmann, Professor und Ex-Leiter des Zentrums für Psychiatrie Reichenau, diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung: "Die kann man nicht behandeln. Die kann man nur bessern. Bei akuten Psychosen wird man ein halbes Jahr medikamentös behandelt, dann ist man im besten Fall gesund!" Heißt im Klartext: Keine Psychiatrie.

Der Gutachter: "Das Gefängnis war bisher offenbar hilfreich. Er hat einen guten Weg begonnen." Er schlägt vor: T. Soll dort arbeiten. Einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Hoffmann: "Wichtig ist die Drogenabstinenz. Deshalb empfehle ich ein regelmäßiges Drogenscreening!"

Kann der Angeklagte Weihnachten 2023 daheim feiern?

Deshalb sagt auch der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer in der Urteilsbegründung: "Wie es perspektivisch weitergeht, liegt jetzt am Angeklagten. Arbeit ist das Mittel der Wahl. Da muss er langsam herangeführt werden. Wenn die Betreuung eingerichtet ist, die medikamentöse Behandlung läuft, die Arbeit funktioniert und eine gewisse Stabilisierung da ist, hat es der Angeklagte in der Hand, die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung zu schaffen."

Das wären – so Münzer – im besten Fall noch neun Monate Gefängnis. Da müssten alle Umstände aber "besonders gut sein", so der Richter. Bei positiver Prognose könne er noch 14 Monate in Haft sitzen. Klartext: Es hängt jetzt vom Drogenpapa ab, ob er Weihnachten 2023 bei seiner Familie feiern kann.