Im Calwer Wald hat es rund 20 Mal gebrannt. Der Verdächtige sitzt nun wieder in Haft. Foto: Wolfgang Krokauer

Der Verdächtige, der Mitglied der Calwer Feuerwehr war, hat nach Angaben der Polizei versucht, die Ermittlungen zu behindern.

Eine Reihe von Vegetationsbränden hat die Calwer Feuerwehr rund einen Monat lang in Atem gehalten. Rund 20 Mal loderten Flammen am Welzberg, beim Ölanderle und nahe der Alten Badstraße in Hirsau.

Am Dienstag in dieser Woche dann die überraschende Wendung: Die Polizei nahm einen 24-jährigen Mann aus dem Bereich Calw vorläufig fest. Ein Mann, der seit Kurzem Angehöriger der Calwer Feuerwehr war.

Geschockt, enttäuscht, betroffen

Die Einsatzkräfte zeigten sich ob dieses Verdachts geschockt, bitter enttäuscht und tief betroffen, konnten es kaum begreifen. Calws Oberbürgermeister Florian Kling sprang den Feuerwehrleuten bei und unterstrich, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Brandbekämpfer sicher ungebrochen hoch sei – und dass ein Einzelner „die hohen Verdienste unserer vielen Feuerwehrfrauen und -männer nicht zunichtemachen“ könne. Er zeigte sich zuversichtlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun Licht ins Dunkel bringen und die Fälle „vollumfänglich aufklären“.

Gerade letzteres scheint der verdächtige 24-Jährige laut Polizei offenbar nicht zu wollen. Wie es in einer Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidiums heißt, befinde sich der Mann mittlerweile erneut in Untersuchungshaft.

Spuren verschwinden lassen

Nachdem der Verdächtige bereits am Dienstag festgenommen worden war, hatte ein Haftrichter am Mittwoch entschieden, den 24-Jährigen gegen Meldeauflagen wieder „laufen zu lassen“ – weil offenbar die Haftgründe fehlten. Ein Haftgrund kann beispielsweise sein, dass ein Verdächtiger, wenn er auf freien Fuß gesetzt wird, flieht. Oder dass er versucht, auf Beweismittel „einzuwirken“ – also beispielsweise versucht, Spuren verschwinden zu lassen. Was, wie Polizei und Staatsanwaltschaft melden, nun der Fall gewesen sei.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen sei demnach festgestellt worden, „dass der Beschuldigte auf die Sicherung objektiver Beweismittel einwirkt und versucht, die Ermittlungen zu erschweren“. Wie Benjamin Koch, Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, handele es sich bei objektiven Beweisen ganz allgemein beispielsweise um Fingerabdrücke oder Gegenstände. Subjektive Beweismittel dagegen seien beispielsweise Zeugenaussagen.

Ermittlungen dauern an

Der Verdächtige sei deswegen am Donnerstag erneut dem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Kriminalpolizeidirektion Calw dauern an.

Brandstiftung ist indes keineswegs ein Kavaliersdelikt. Laut Paragraf 306 des Strafgesetzbuches wird diese mit bis zu zehn, in minder schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.