Udo Hollauers Video ist im Rathaus gedreht worden. Foto: Privat

Den Fall eines im Technischen Rathaus gedrehten Wahlkampfvideos von Udo Hollauer hat das Regierungspräsidium Tübingen geprüft.

Für Verwirrung hat ein Wahlkampfvideo gesorgt, das Obürgermeister-Kandidat Udo Hollauer im Technischen Rathaus in Tailfingen aufgenommen und auf seine Facebook-Seite gestellt, inzwischen aber wieder gelöscht hat – ein Leser unserer Zeitung hatte moniert, dass der Erste Bürgermeister der Stadt Albstadt dienstliche Gebäude für seinen Wahlkampf genutzt habe.

Auf Anfrage des Schwarzwälder Boten hat Udo Hollauer erklärt, den Sitzungssaal des Rathauses dafür angemietet zu haben, ist den schriftlichen Beweis aber schuldig geblieben.

Die Chancengleichheit wurde nicht verletzt

Das Regierungspräsidium Tübingen erklärt auf Anfrage, dass die Rechtsaufsichtsbehörde den Fall nicht prüfe, da das Video inzwischen gelöscht sei und der Behörde nur ein Screenshot vorliege.

Dass der „Eindruck einer amtlichen Wahlempfehlung erweckt“ werde, sieht das Regierungspräsidium nicht, da das Hintergrundambiente vor einem Fenster „keinen repräsentativen oder offiziellen Charakter“ habe. Nur wenn das der Fall sei, sei es „aus Gründen der Chancengleichheit problematisch“.