Nach dem Urinanschlag hat Pater Paul Kalarickal das Taufbecken neu geweiht. Foto: Krokauer

Die Angelegenheit hat Ende Mai für viel Empörung gesorgt: Unbekannte haben in das Taufbecken der katholischen Kirche in Schömberg uriniert. Seitdem ist das Gotteshaus außer bei Veranstaltungen geschlossen. Das soll sich aber ändern.

Schömberg - Wenn es nach dem Willen der katholischen Kirchengemeinde in Schömberg geht, soll ihr Gotteshaus bald wieder geöffnet werden. Doch zuvor werden Videokameras installiert, damit nicht wieder Vandalen auf die Idee kommen, ins Taufbecken zu urinieren oder zu zündeln, wie dies Ende Mai passiert ist.

Doch das Anbringen der Videokameras zieht sich schon ziemlich lange hin. Wann es so weit ist, konnte Rosario Moser, zweite Vorsitzende des Kirchengemeinderates, am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion noch nicht mitteilen. Es gebe Lieferschwierigkeiten, sagte sie. Moser hatte damit gerechnet, dass die Kameras bereits im September angebracht werden.

Gotteshaus weiter geschlossen

Sind die Kameras installiert, muss die Kirchengemeinde die entsprechenden Schilder anbringen lassen. Doch das ist kein Problem, war von Moser zu erfahren. Bis die Kameras angebracht sind, bleibt die Kirche aber weiter geschlossen.

Vage Hinweise

Die Polizei konnte die Übeltäter bislang nicht ermitteln, teilte Christian Koch, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion mit. "Es gab vage Hinweise", so Koch. Diese hätten sich aber weder bestätigen noch widerlegen lassen.

Besonders schwerer Fall

Der Vorfall werde bald an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sagte Koch weiter. Die Polizei wertet den Vorfall nicht als einfache, sondern sogar als gemeinschädliche Sachbeschädigung. Der Polizeisprecher definiert sie folgendermaßen: "Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgemeinschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft." Bei der einfachen Sachbeschädigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Kirchengemeinderat Christoph Eck sieht in dem Urinieren in das Taufbecken gar einen "rassistischen Anschlag auf unsere Glaubensgemeinschaft", wie er bereits kurz nach dem Vorfall deutlich machte. Das sei ähnlich wie Gräber oder in der Synagoge jüdische Symbole zu schänden, so Eck.