Während des Prozesses ließen sich die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen Christoph Hess nicht erhärten. Foto: Eich

Einer der größten und wohl auch skurrilsten Wirtschaftsprozesse der Region ist am Mittwoch zu Ende gegangen. Die beiden Ex-Chefs erhielten Bewährungsstrafen.

Villingen-Schwenningen/Mannheim - Seit dem 7. Oktober wurde vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Mannheim unter dem Vorsitz des Richters Oliver Ratzel über die Zerschlagung der ehemaligen Hess AG verhandelt. Nun wurden die beiden Ex-Chefs zu Bewährungsstrafen verurteilt, unter anderem wegen unrichtiger Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch, unrichtiger Darstellung nach dem Aktiengesetz, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue und Kreditbetrugs.

Zögerliche juristische Aufarbeitung

Während Christoph Hess eine Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten erhalten hat, wurde Peter Ziegler zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Nach Angaben des Richters bewegt sich das Urteil in der Mitte dessen, worauf sich alle Parteien vor Wochen verständigt hatten. 

Sollte Christoph Hess und Peter Ziegler ursprünglich wegen Untreue, Betrugs und Bilanzmanipulation im Zusammenhang mit dem Bilanzskandal des Villinger Beleuchtungsunternehmens der Prozess gemacht werden und war bereits über mögliche mehrjährige Haftstrafen spekuliert worden, hatte sich die Lage zwischenzeitlich völlig anders entwickelt.

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Denn während des Wirtschaftsprozesses ließen sich die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen die ehemaligen Hess-Chefs nicht erhärten. Übrig geblieben sind im Wesentlichen lediglich unrichtige Darstellungen nach dem Handelsgesetzbuch. Umso schwerer wiegt die zögerliche juristische Aufarbeitung des Skandals, der bereits im Januar 2013 seinen Anfang genommen hatte. Deshalb gelten für die beiden Angeklagten vier Monate bereits als vollstreckt.