Die Nutzung von städtischen Sportstätten würde gemäß dem Verwaltungsvorschlag deutlich teurer werden. Foto: Eich

Die Stadtverwaltung hat die Sportförderrichtlinien neu aufgesetzt und will diese kommende Woche in den Verwaltungs- und Kulturausschuss bringen. Für Diskussionsstoff dürfte dabei aber die Erhöhung der Nutzungsgebühren für die städtischen Sportstätten führen.

Villingen-Schwenningen - Bereits im Mai dieses Jahres ploppte das Thema kurzzeitig auf, wurde dann aber kurzfristig von den Tagesordnungen des Verwaltungs- und Kulturausschusses sowie des Gemeinderates wieder gestrichen. Denn, hinter den Kulissen schwappte eine Welle der Empörung durch die Vereinslandschaft von Villingen-Schwenningen. Nach nun mehr einem halben Jahr stehen die Sportförderrichtlinien und damit verbunden auch die zukünftigen Sportstättennutzungsgebühren auf der Tagesordnung für die Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses am kommenden Mittwoch, 11. November, ab 18.15 Uhr in der Schwenninger Neckarhalle.

Gesamtpaket immer schwieriger zu überschauen

Mittels der Sportförderrichtlinien wird geregelt, welcher Verein welche finanzielle Unterstützung von der Stadt bekommt oder was diese für die Nutzung jeglicher Sportstätten an Eigenanteil bezahlen müssen. Diese Richtlinien zur städtischen Sportförderung bestehen in der jetzigen Form im Wesentlichen unverändert seit 2006. Ergänzend wurden durch den Gemeinderat seitdem jedoch immer wieder Einzelbeschlüsse zu weiteren Zuschussformen gefasst, die in die Richtlinien nicht aufgenommen wurden.

Dadurch wurde es im Laufe der Jahre allerdings immer schwieriger, das Gesamtpaket der Sportförderung in Villingen-Schwenningen zu überschauen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Zudem sollte aus Sicht der Stadtverwaltung in einigen Bereichen über die Aufnahme neuer oder modifizierter Zuschussarten beschieden werden, die hier ebenfalls mit eingearbeitet wurden. Zuletzt wurden auch die subventionierten Benutzungsentgelte für Sportstätten im Kinder-und Jugendbereich als Teil der Sportförderung VS in das Gesamtwerk mit aufgenommen.

Um das bisherige "Stückwerk" aus Zusatzbeschlüssen zu bündeln, umfassen die Sportförderrichtlinien der Stadt Villingen-Schwenningen (Stand 2021) künftig zehn Paragraphen für die verschiedenen Zuschussbereiche zur Förderung des Sports.

Keine Einigung bei Nutzungsgebühren

Ein erheblicher Knackpunkt bleibt nach wie vor aber die geplante Erhöhung der Nutzungsgebühren für die städtischen Sportstätten. Bereits im Mai machten die Verantwortlichen des Sportverbands VS im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten deutlich, dass die Eigenbeteiligung an den Trainingskosten, die sich die Stadtverwaltung vorstellte, von den Vereinen nicht zu leisten sei. Und auch der jüngste Vorschlag vonseiten der Stadt, der in der Sitzungsvorlage dargestellt wird, liegt weit von den Vorstellungen der Vereine und des Sportverbands entfernt.

So heißt es in der Vorlage: "Die Verwaltung geht davon aus, dass den Vereinen die Vollkosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Sportanlagen nicht vollständig zugemutet werden können. Deshalb wird als Verwaltungsvorschlag eine anteilige Lösung von zunächst 25 Prozent der Vollkosten, in den fünf Folgejahren sich schrittweise steigernd auf 50 Prozent der Vollkosten, vorgeschlagen. Die anderen 50 Prozent der Vollkosten trägt im Verwaltungsvorschlag nach wie vor die Stadt Villingen-Schwenningen."

Kinder und Jugendliche zahlen nichts

Kinder und Jugendliche in Sportvereinen sollen zudem weiterhin gebührenfrei trainieren können. "Härtefallregelungen runden das Paket ab." Die Einnahmen aus dem Anteil der Sportvereine an den Vollkosten sollen dabei unmittelbar dem Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau (GHO) zur Aufwertung und Instandhaltung der jeweiligen Sportanlage, für die die Gebühren eingenommen wurden, übertragen werden, so der Verwaltungsvorschlag. "Dieser Betrag soll zudem durch städtische Mittel beim GHO verdoppelt werden, um kontinuierlich die Qualität der Sportstätten bewahren beziehungsweise aufwerten zu können."

Der Sportverband hat seinerseits in Abstimmung mit seinen Mitgliedsvereinen eine 20-prozentige Steigerung der bisherigen Nutzungsgebühren in zwei Schritten ab 2023 vorgeschlagen und liegt damit weit von dem Vorschlag der Verwaltung entfernt, lautet die Darstellung der Verwaltung im Sitzungspapier.

Zahlenbeispiele machen Mehrkosten deutlich

Die Nutzung eines Sportplatzes kostet pro Stunde aktuell 9,90 Euro. Ausgehend von den aktuellen Gebühren würden die Kosten nach der vom Sportverband geforderten Erhöhung um 20 Prozent 11,90 Euro betragen. Nach der von der Stadt bis 2027 anvisierten 50-prozentigen Steigerung würde eine Stunde auf dem Sportplatz 25 Euro kosten. Während ein Verein aktuell bei 400 Stunden Nutzung pro Jahr rund 46 000 Euro bezahlt, wären es bei der maximalen Steigerung um 50 Prozent rund 114 000 Euro.

Noch extremer würde es bei der Nutzung der Kunsteisbahn in Schwenningen auswirken. Während auch hier die Trainingsstunde aktuell 9,90 Euro kostet, würde diese nach der 50-Prozent-Erhöhung bei 200 Euro liegen.

Einsparungen von bis zu 425 000 Euro

Während die Stadt Villingen-Schwenningen derzeit rund eine Million Euro an Gesamtaufwendungen für die Sportvereine ausgibt, rechnet die Verwaltung "durch verschiedene Einsparungen" mit einer Verringerung der Gesamtsumme um bis zu 425 000 Euro.

Der Verwaltungs- und Kulturausschuss wird über die neuen Sportförderrichtlinien und die Nutzungsgebühren in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 10. November, beraten. Die Entscheidung obliegt letztlich dem Gemeinderat, der am Mittwoch, 17. November, tagt.