Das Lotzer-Haus in Horb darf Mayk Herzog gehören. Das hat ein Gericht festgestellt. Foto: Lück

Es stimmt. Mayk Herzog hat wieder gegen das Rathaus vor Gericht gewonnen. Das bestätigt jetzt das Rathaus.

Horb - Sprecherin Lia Ruess antwortet auf die Anfrage unserer Zeitung: "Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat unserem Rechtsanwalt am Donnerstag vergangener Woche das Urteil zugestellt. Folglich muss die Stadt Horb a. N.ckar die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Eigentumsübertragung von Birgit auf Mayk Herzog erteilen."

Damit kann der seit Jahren umstrittene Architekt und Immobilienbesitzer den nächsten (Etappen-)Sieg gegen das Rathaus verzeichnen.

Herzog hatte sich von seiner Ehefrau Birgit scheiden lassen. Ein Teil der Vereinbarung war, dass Mayk Herzog das Sebastian-Lotzer-Haus von seiner Ex-Frau Birgit überschrieben bekommt. Die Ex-Frau bekommt im Gegenzug das Schwanen-Gebäude – neben der Musikschule im Hohen Giebel.

Einspruch eingelegt

Das Rathaus hatte vor Gericht Einspruch gegen die Überschreibung des Lotzer-Hauses eingelegt. Die Rathaussprecherin: "Es ging nicht um ein Vorkaufsrecht der Stadt sondern die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Eigentumsübertragung in Folge einer Scheidungsauseinandersetzung. Wir werden in den nächsten Wochen sorgfältig und in aller Ruhe überlegen, ob Berufung eingelegt werden soll."

Mayk Herzog hatte seinen Sieg vor Gericht dem Schwarzwälder Boten als erstes gemeldet, sagte dazu: "Damit habe ich zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht gegen das Rathaus Recht bekommen – einmal wurde die Zwangsräumung untersagt, jetzt dürfte das Lotzer-Haus bald mir gehören."

Er will das Haus nach der Eigentumsüberschreibung verkaufen. Herzog sagt: "Das Haus ist voll vermietet. Ich selber habe keine Ambitionen mehr, es zu sanieren." Das Rathaus ist offenbar weiter daran interessiert, das Sebastian-Lotzer Haus zu kaufen.

Rathaussprecherin Lia Ruess: "Im Interesse der Innenstadt aufgrund der besonderen Bedeutung des Lotzer-Hauses für das Horber Stadtbild haben wir nach wie vor Interesse am Erwerb des Gebäudes und stehen auch Kaufangeboten offen gegenüber. Ob nun Frau oder Herr Herzog Eigentümer des Gebäudes ist, ändert nichts an den Kaufabsichten der Stadt, sofern der Kaufpreis stimmt." Bisher scheiterte der Verkauf ans Rathaus laut den Herzogs daran, dass von Seiten der Stadtspitze ein zu niedriger Kaufpreis geboten wurde.