Der Täter fiel schon häufiger wegen Körperverletzungen auf. (Symbolfoto) Foto: Rockafox – stock.adobe.com

Vorsätzliche Körperverletzung: Acht Monate Haftstrafe für den Täter. Berufung verworfen.

Oberndorf - Im Februar 2019 hatte ein 27-Jähriger einem taubstummen Mann vor einer Bar in Oberndorf ins Gesicht geschlagen. Das Urteil wurde bereits im August gesprochen: Acht Monate soll er in Haft. Nun ging der 27-Jährige in Berufung.

Fall erneut verhandelt

Die Anklage gegen den Mann aus dem Raum Oberndorf lautet vorsätzliche Körperverletzung. In Berufung ging er mit dem Ziel, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht Rottweil erneut verhandelt.

Die Tat hat sich in der auf den 16. Februar 2019 am Schuhmarktplatz in Oberndorf ereignet. Der Angeklagte hatte dort mit einigen Freunden den Abend verbracht, als plötzlich ein Streit ausbrach. Der Vater eines Bekannten sei in die Bar gestürmt, weil ihm "gesteckt" worden sei, dass die Freunde dort Drogen konsumieren würden, erzählte der Angeklagte.

"Es war ein Missverständnis"

Vor der Bar sei er dann erstmals auf das spätere Opfer gestoßen. Der 34-Jährige war mit seiner Partnerin unterwegs, als die Beiden von der Freundesgruppe bedrängt wurden. Den Hinweis der 30-jährigen Frau, dass ihr Freund taubstumm sei und sie deshalb nicht verstehe, wurde ignoriert. Offenbar völlig grundlos habe der Angeklagte dem Gehörlosen mit der Faust auf die Nase geschlagen, so die Frau.

Als Grund für die Gewalttat gab der Täter aus dem Raum Oberndorfer Aggressionsprobleme und Panikattacken an, unter denen er nach eigenen Aussagen seit Jahren leide. Zu der Tat sei es gekommen, weil er mit dem Mann nicht richtig habe kommunizieren können. "Es war ein Missverständnis", räumte der Angeklagte ein. Der Richter zweifelte diese Begründung an. Nach Aussagen des Geschädigten sei dieser bei der Auseinandersetzung "extra abseits gestanden".

Opfer leidet unter den Folgen des Angriffs

Die Tat selbst bestritt der Angeklagte nicht. Er sei an dem Abend nicht alkoholisiert gewesen, meinte er auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.

Noch heute habe das "Zufallsopfer", wie der Richter den 34-Jährigen bezeichnete, mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen. Die stark blutende Nasenbeinprellung sei dabei nicht das schlimmste Übel gewesen. Er leide seitdem unter psychischen Problemen und traue sich bis heute nicht mehr in die Oberndorfer Innenstadt.

Zum Zeitpunkt der Straftat stand der Angeklagte bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls der Körperverletzung unter Bewährung. Damals hatte er nach einem Clubbesuch in Balingen einen Mann geschlagen und ihm gegen den Kopf getreten.

Acht Eintragungen in Vorstrafenregister

Der 27-Jährige sei bekannt für seine "recht kurze Zündschnur", hieß es vor dem Landgericht in Rottweil. Acht Eintragungen befinden sich in seinem Vorstrafenregister, unter anderem geht es dabei um Körperverletzungen, Betrug und Beleidigen von Polizeibeamten.

Der Angeklagte habe an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen, sagte seine Bewährungshelferin. Von diesem Training habe er jedoch nur etwa die Hälfte der Stunden belegt. Trotzdem sah die Mitarbeiterin der Bewährungs- und Gerichtshilfe sein Verhalten als verbessert an.

Einen anderen Verfahrensausgang als im ersten Prozess hielt der Richter angesichts der Anzahl an Vorstrafen und der Tatsache, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der massiven Körperverletzung bereits unter Bewährung gestanden hatte, für unwahrscheinlich. Trotzdem zog der Angeklagte seinen Einwand nicht zurück.

Die Verteidigung des Angeklagten sah eine Bewährungsstrafe weiterhin als gerechtfertigt. Zurzeit befinde sich der 27-Jährige in einer ordentlichen und gefestigten Lebenssituation. Bei einer Haftstrafe wäre seine weitere soziale Situation gefährdet, hieß es. Der Täter habe zumindest die Hälfte seiner Anti-Agressionsstunden abgelegt, was guten Willen zeige. Außerdem seien seit der Tat bereits mehr als eineinhalb Jahre vergangen, ohne dass der Angeklagte erneut straffällig geworden sei.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Berufung in Anbetracht der Tatsache, dass der Täter bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls unter Bewährung stand, als unbegründet zu verwerfen. Eine deutliche Verhaltensänderung zum Positiven konnte die Staatsanwaltschaft nicht erkennen. Eine achtmonatige Haftstrafe sei der Tat und Schuld angemessen.

Täter: "Ich wünschte es wäre nie passiert"

Er habe sich um alles gekümmert, um sein Leben in den Griff zu bekommen, so der Angeklagte. Er habe einen neuen Job und eine eigene Wohnung, die er durch eine Haftstrafe verlieren würde. Nach der Entlassung würde er wieder komplett von Null anfangen müssen, argumentierte er für eine Aussetzung zur Bewährung. Außerdem habe er sich seit der Tat von Streitigkeiten ferngehalten. "Ich wünschte, das alles wäre nie passiert."

Für den Richter war das Engagement des Angeklagten jedoch nicht ausreichend. Er sah keinen Grund für eine zweite Bewährungsstrafe. Der 27-Jährige habe eine "schwierige Einstellung zur Rechtsordnung insgesamt", so der Richter nach Verlesung des Vorstrafenregisters.

Er könne keine günstige Zukunftsprognose für den Täter ausstellen. Somit werde die Berufung verworfen und das Urteil des Amtsgerichts zu acht Monaten Haft rechtskräftig.