Blick auf den Kalksteinbruch auf dem Plettenberg. das Landratsamt hat nun den Antrag der Firma Holcim betreffend die Süderweiterung abgelehnt. Foto: Maier

Anträge fehlen: Landratsamt weist Plettenberg-Ansinnen von Holcim vorerst zurück.

Das war absehbar: Das Landratsamt des Zollernalbkreises hat den Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg abgelehnt.

Dotternhausen - Das teilte die Behörde am Montag mit; die Entscheidung fiel bereits vergangene Woche. Die Ablehnung hatte sich abgezeichnet, nachdem Holcim Ende vergangenes Jahr bereits deutlich gemacht hatte, wesentliche Unterlagen nicht rechtzeitig bis Abgabeschluss 31. Dezember vorlegen zu können.

Die Firma Holcim hatte am 28. Juni 2018 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung des bestehenden Steinbruchs auf dem Plettenberg beim Landratsamt beantragt. Der Antrag umfasste die Süderweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von rund 8,8 Hektar, die Umwandlung einer Rekultivierungsfläche in eine Abbaufläche, die Änderung der Rekultivierungsplanung und die Änderung und Ergänzung der Abbau- und Verfüllungsplanung. Das Verfahren wurde in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

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Noch nicht vom Tisch

Im Rahmen der Prüfung wurden seitens der Fachbehörden mehrere Nachforderungen gestellt, so dass Holcim ergänzende Unterlagen zur Beurteilung des Antrags nachzuliefern hatte. Diese Nachforderungen beziehen sich insbesondere auf den Bereich Natur- und Artenschutz. So hätte die Vorhabenträgerin für die streng und besonders geschützten Vogelarten Heidelerche und Feldlerche artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge einreichen müssen. Für die Ergänzung der Antragsunterlagen hatte die Behörde der Firma Holcim zuletzt eine Frist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gesetzt. Dieser Aufforderung ist die Vorhabenträgerin jedoch nicht nachgekommen. "Der Antrag war aus diesem Grund weiterhin nicht beurteilungsfähig und daher abzulehnen", heißt es aus dem Landratsamt.

Vom Tisch ist das Vorhaben derweil nicht: Holcim kann gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen, dadurch gewinnt das Unternehmen Zeit und kann die geforderten Unterlagen später nachreichen.