Ausschnitt aus dem CDU-Flyer: Thomas Danninger in Feuerwehr-Uniform Foto: Screenshot/CDU Stadtverband Horb

Die Stadtverwaltung hat die Wahlbeschwerde gegen den CDU-Flyer geprüft und informiert nun über das Ergebnis. Dabei muss sie selbst eine Fehleinschätzung eingestehen.

Zum einen geht es um ein Foto im Wahlprospekt der Horber CDU, auf dem auch OB Peter Rosenberger abgebildet ist. Zum anderen beanstanden die Beschwerdeführer ein Foto des CDU-Gemeinderatskandidaten Thomas Danninger in Feuerwehr-Uniform.

Die Stadtverwaltung hat eine „eingehende juristische Prüfung vorgenommen“, wie sie in einer Pressemitteilung mitteilt. Erstes Ergebnis: Fotos von Peter Rosenberger im Wahlprospekt der Horber CDU stellen kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar. „Mit dem Grundsatz der freien Wahl und dem Gebot der Neutralität der öffentlichen Gewalt unvereinbar sind nur Äußerungen eines Amtsinhabers – in diesem Fall des Oberbürgermeisters – in amtlicher Funktion.“ Die Neutralitätspflicht gelte nicht uneingeschränkt. „Denn Amtsträger, insbesondere Bürgermeister, dürfen nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern sich als Bürger auch im Wahlkampf des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen. Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv im Wahlkampf beteiligen“, so die Einschätzung.

Prüfung des OB-Bilds

Die Prüfung ergab: „Entscheidend ist folglich eine Trennung von amtlicher Eigenschaft und persönlicher Meinungsäußerung. Nach diesen Maßstäben stellt das Foto im Wahlprospekt der CDU keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar. Das Foto trägt die Bildunterschrift „CDU Stadtverband Horb a.N.“. Einen amtlichen Charakter weise weder das Foto noch der Flyer insgesamt auf. „Auch enthält der Flyer an keiner Stelle einen Hinweis auf eine amtliche Erklärung oder Äußerung des Oberbürgermeisters, noch nicht einmal die Amtsbezeichnung von Herrn Rosenberger wird wiedergegeben“, schreibt die Stadt.

Das Foto entstand bei der Wahl des Vorstands des CDU-Stadtverbands Horb. An einem solchen Treffen darf Rosenberger als Kommunalpolitiker und Mitglied der CDU in privater Eigenschaft zweifellos teilnehmen. „Dass Herr Rosenberger auf dem Foto abgebildet ist, ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass er Mitglied der CDU Horb a.N. ist, was aus wahlrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Insofern besteht hier seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf“, so die Stadt.

Uniform ist ein Problem

„Etwas anders“ wird die Frage gesehen, ob der CDU-Gemeinderatskandidat Danninger ein Foto in Feuerwehr-Uniform verwenden darf. Danninger habe sich im Vorfeld bei der Stadt Horb erkundigt, ob er für seinen Wahlflyer seine Dienstuniform tragen dürfe. Dies wurde seitens der Stadt bejaht, „denn das gleiche Recht hätte die Stadt jedem Feuerwehrmann und jeder Feuerwehrfrau zugestanden, unabhängig von einer politischen Orientierung“.

Insofern sei die Verwaltung ursprünglich davon ausgegangen, dass es durch diese Gleichbehandlung einem Feuerwehrmann auch möglich sein sollte, seine Dienstuniform zu tragen. „Nach der tiefergehenden rechtlichen Prüfung besteht im vorliegenden Fall zumindest ein Risiko, dass in dem streitgegenständlichen Wahlfoto von Herrn Danninger eine unzulässige Wahlbeeinflussung gesehen werden könnte, weil der Feuerwehrmann in privater und nicht in dienstlicher Eigenschaft am Kommunalwahlkampf teilnimmt.“ Allerdings, so ergab die Recherche unserer Redaktion, hatte das Innenministerium schon 2009 mitgeteilt, dass Feuerwehr-Uniformen nur dienstlich genutzt werden dürfen. Um das Risiko einer Wahlanfechtung möglichst gering zu halten, habe die Stadtverwaltung mit Thomas Danninger einvernehmlich vereinbart, dass Herr Danninger für Wahlkampfzwecke kein Foto mehr verwende, auf dem er erkennbar in Feuerwehruniform abgebildet ist. Dies bezieht sich auf die noch bevorstehende Wahlwerbung, „rückwirkend kann hier natürlich kein Einfluss mehr genommen werden“.

Stadt bedauert Auskunft

Abschließend heißt es: „Die Stadtverwaltung bedauert, die Anfrage von Herrn Danninger nicht sofort abgelehnt zu haben. Dies geschah aber nicht, um Einfluss auf die Wahlen zu nehmen, sondern nur deshalb, weil die Verwaltung weiß, dass die Feuerwehrmänner und -frauen ihren Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ‘leben‘ und dieses Ehrenamt für sie einen wichtigen Stellenwert in ihrem Alltag einnimmt und sie dies natürlich auch nach außen sichtbar machen wollen.“