In der Eichenäcker-Schule in Dornstetten: Annick Grassi, Adolf Gärtner, Rektor Peter Billmaier, Hermann John, Konrektorin Daniela Leipersberger, Joachim Frey, Thomas Staubitzer. Ist das verbotene Wahlwerbung? Foto: Freie Wähler FDS

Laut den Vorschriften des Kultusministeriums sind während der Karenzzeit vor den Wahlen keine Abgeordneten-Besuche erlaubt. Haben nach der CDU Horb die Freien Wähler gegen die Neutralitätspflicht verstoßen?

Ärger im Kommunalwahlkampf um die Neutralitätspflicht. Nicht nur die CDU in Horb muss sich Fragen stellen, nachdem ein Kandidat in Feuerwehr-Uniform gezeigt wurde, sondern möglicherweise auch Kandidaten und amtierende Kreisräte der Freien Wähler im Kreistag.

 

Dabei geht es um Schulbesuche. Haben Waldachtals Bürgermeisterin Annick Grassi (parteilos) und Horbs ehemaliger Baurechtsamtsleiter Wolfgang Kronenbitter stellvertretend für die Freien Wähler die Neutralitätspflicht verletzt?

Beide schickten für die Freien Wähler Pressemitteilungen, in denen es um Schulbesuche geht. Kronenbitter hatte Jochen Lindner, Leiter der Berufsschulen in Horb besucht. Grassi hatte mit einer FW-Delegation bei der Eichenäckerschule in Dornstetten vorbeigeschaut.

Annick Grassi (parteilos, für die Freien Wähler im Kreistag) schickte am Donnerstag, 16. Mai, unserer Redaktion eine Pressemitteilung. Zitat: „Dieser Besuch war für die Kandidaten bei der Kreistagswahl am 9. Juni von besonderem Interesse.“ Sie bedankten sich bei Rektor Peter Billmaier und Konrektorin Daniela Leipersberger für die Möglichkeit zum Austausch.

Politische Neutralität

Später heißt es in der Pressemitteilung: „Während Annick Grassi, Bürgermeisterin von Waldachtal und Mitglied des Kreistags, den Schulkindergarten besuchte und sehr beeindruckt vom Ablauf, der Organisation und dem Miteinander war, nahmen Joachim Frey und Adolf Gärtner jeweils an Sport- und Entspannungsangeboten von Schülergruppen teil. Thomas Staubitzer, Bürgermeister in Schopfloch, war begeistert von der Art des Religionsunterrichts.“

Doch darf man das? In den Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter dem Titel „Hinweise für Schulen zur Kommunal und Europawahl 2024 heißt es: „In der Vorwahlzeit kommt dem Gebot zur politischen Ausgewogenheit und Überparteilichkeit in der Schule besondere Bedeutung zu. Deshalb bittet Sie das Kultusministerium, auch vor den Europa- und Kommunalwahlen, die am 9. Juni 2024 stattfinden, eine achtwöchige Karenzzeit einzuhalten, die am Sonntag, den 14. April 2024, beginnt.“ Weiter heißt es: „Die Möglichkeit der Abgeordneten des Wahlkreises und Gremien des Landtags im Rahmen ihrer demokratischen Kontrollbefugnis Schulen zu besuchen, um sich vor Ort zu informieren, besteht während der Karenzzeit nicht. Sie können in dieser Zeit mit der Schulleitung, mit Lehrkräften und Eltern oder den Schülervertretern keine Gespräche und keine presseöffentlichen Veranstaltungen durchführen.“ Und Unterrichtsbesuche sind auch verboten, so die Landeszentrale für politische Bildung: „Abgeordnete dürfen als Fachleute auch dann nicht in den Unterricht eingeladen werden, wenn es sich um eine Veranstaltung des kontinuierlichen Unterrichts handelt, für den die Lehrkräfte verantwortlich bleiben.“

Kreisrat Wolfgang Kronenbitter (Freie Wähler) besucht die Berufsschule Horb mit Rektor Jochen Lindner. Foto: Freie Wähler FDS/Freie Wähler FDS

Am Montag, 20. Mai, schickte Kreisrat Wolfgang Kronenbitter (Freie Wähler) unserer Redaktion eine Pressemitteilung. Zitat: „Nach einem Gespräch von Kreisrat Wolfgang Kronenbitter mit dem Leiter der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule, Jochen Lindner, informierte Kreisrat Wolfgang Kronenbitter die Kandidaten der FWV über das umfangreiche Bildungsangebot der gewerblichen und hauswirtschaftlichen Schule Horb.“ Kronenbitter zu dieser Redaktion: „Ich habe als gewählter Kreisrat die Berufsschule Horb besucht. Dabei habe ich mich beim Schulleiter informiert.“ Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Vorgänge inzwischen rechtlich überprüft.

Das sagt das Regierungspräsidium

Beim Fall Annick Grassi und Thomas Staubitzer liegt wohl ein „Foul“ vor. Irene Feilhauer, Sprecherin des Regierungspräsidiums, sagt zum Schulbesuch in Dornstetten: „Insofern es sich hier um eine Abordnung von Kandidaten der Freien Wählervereinigung handelte, fand dieser innerhalb der Karenzzeit statt und ist nicht mit den insoweit allgemein geltenden Grundsätzen der politischen Neutralität der Schule vereinbar. Eine klarstellende Beratung der Schulleitung ist bereits erfolgt.“

Zum Fall Wolfgang Kronenbitter und dem Besuch in der Berufsschule Horb sagt das RP: „Der Besuch von Schulen von Angehörigen von Kreistagen in der Karenzzeit nicht ausdrücklich geregelt. Die Besonderheiten bei diesen Personen liegt darin, dass der Kreistag oberes Verwaltungsorgan des Landkreises ist. Zugleich ist der Landkreis bei beruflichen Schulen in aller Regel der kommunale Träger der Schule. Insofern kann ein Kreisrat sich auch in der Karenzzeit in Form eines Besuchs in der Schule informieren.“

Hier löst der damalige Fachbereichsleiter Thomas Staubitzer (re.) mit seiner Mitarbeiterin Michael Kronenbitter (inzwischen Personalschefin Rathaus) eine Corona-Demo im Ende März 2021 auf. Links Ralf S. der vor dem OLG Stuttgart wegen des „Reichsbürger-Umsturz“ angeklagt ist. /Jürgen Lück

Pikantes Detail

Pikant an den Schulbesuchern der Freien Wähler: Thomas Staubitzer war in der Vergangenheit Fachbereichsleiter Recht und Ordnung im Rathaus Horb. Dabei war er in dieser Funktion auch der amtlichen Wahlleiter. Rathaussprecherin Inge Weber: „Thomas Staubitzer war als Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung bei der Kommunalwahl 2019 Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.“ Im Oktober 2022 wurde Staubitzer zum Bürgermeister von Schopfloch gewählt. Von der Karenzzeit an Schulen in Wahlkampfzeiten hätte er also wissen können.