Das Amtsgericht Sigmaringen verhandelte einen Fall, in dem die Vorwürfe auf Brandstiftung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ebenso wie Beihilfe lauteten. Foto: dpa/Oliver Berg

2023 bearbeitete die Staatsanwaltschaft Hechingen mehr als 26.000 Verfahren. Einige Verfahren ragten heraus – darunter unter anderem ein Fall, in dem es um Brandstiftung auf einem früheren Bundeswehrgelände bei Sigmaringen geht.

Am 21. November 2023 verurteilte das Schöffengericht des Amtsgerichts Sigmaringen drei Angeklagte insbesondere wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ebenso wie die Beihilfe hierzu.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 7. März 2023 unberechtigt das Gelände eines ehemaligen Bundeswehrgeländes in Sigmaringen-Jungnau betreten zu haben.

Aus einem dortigen Bunker im Nachbarkreis des Zollernalbkreises entnahm der Haupttäter demnach mehrere sogenannte Kugelbomben, die bei Großfeuerwerken abgebrannt werden. Der Haupttäter sprengte der Staatsanwaltschaft zufolge mit diesen Kugelbomben auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und setzte eine Lagerhalle in Brand. Die beiden anderen Angeklagten sollen hierzu Hilfe geleistet haben.

Gericht verhängt Freiheitsstrafe

Der Haupttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die weiteren Beteiligten wurden zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist nur hinsichtlich des Haupttäters rechtskräftig.

Über weitere Verfahren, über die die Staatsanwaltschaft Hechingen in ihrer Jahresbilanz 2023 berichtet, lesen Sie hier.