Gerichtsurteil in Baden-Württemberg Reichsbürgerin arbeitet als Lehrerin - Bezüge dürfen gekürzt werden
Einer sogenannten Reichsbürgerin, die als Lehrerin arbeitet, dürfen die Bezüge gekürzt werden. Es sei unmöglich, die Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für ihn einzusetzen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit. 11.02.2025