In Rottweil versammelten sich nicht nur die Montagsspaziergänger, sondern auch Gegendemonstranten. Foto: Otto

Das Polizeipräsidium Konstanz hat bei dem Montagsspaziergängen in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Konstanz, im Vergleich zur Vorwoche deutlich weniger Versammlungsteilnehmer gezählt.

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Rottweil/ Schwarzwald-Baar-Kreis - Waren es in der Vorwoche laut Mitteilung des Polizeipräsidiums noch fast 10.000 Teilnehmer, kamen am Montag nur noch rund 7000 Menschen zum Montagsspaziergang.

Die Polizei setzte wieder mehrere Hundert Beamte ein, um die Sicherheit der 39 Spaziergänge zu gewährleisten, die den Beamten bekannt waren. Alle Veranstaltungen, sowohl für als auch gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, verliefen friedlich.

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Dennoch wurden laut Polizei bei den Protest-"Spaziergängern" erneut Verstöße gegen die Corona-Verordnung begangen, weil Masken von den Gegnern der Corona-Maßnahmen überwiegend nicht getragen wurden. Von der Polizei sind daher auch zahlreiche Verstöße zur Anzeige gebracht und Platzverweise erteilt worden.

Ermittlungen gegen zwei Teilnehmer in Rottweil

Gegen zwei Teilnehmer in Rottweil sind zwischenzeitlich auch Ermittlungsverfahren wegen Verdacht eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet worden. Sie stehen im Verdacht, als faktische Leiter des unangemeldeten Aufzugs am Montag fungiert zu haben. Sie und neun weitere Personen, die an der Versammlung ohne vorgeschriebene Maske teilnahmen, müssen zudem mit Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten rechnen. Bei zwei weiteren Personen wurden falsche Gesundheitszeugnisse festgestellt, weswegen ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Insgesamt wird die Polizei 29 Verstöße gegen den Infektionsschutz zur Anzeige bringen und somit ahnden. Für die Polizei sind die "Montagsspaziergänge" auch im Hinblick der aktuellen Infektionslage mittlerweile allerdings auch eine hohe Zusatzbelastung und ein Ansteckungsrisiko, insbesondere bei Versammlungsteilnehmern, die keine Maske tragen. Sie weist nochmals darauf hin, dass Versammlungen von Gesetz wegen anzumelden sind. Verstöße werden daher verfolgt und weiterhin zur Anzeige gebracht.