Mathias Hörnisch (links) und Roland Hess stellen die Planung vor. Foto: Dold

Nachdem bislang vor allem die Bürgerinitiative auf ihre Anliegen aufmerksam machte ("neuer Schandfleck"), melden sich nun auch die Bauherren – eine alteingesessene Schramberger Unternehmerfamilie – zu Wort.

Schramberg-Sulgen - Vertreten werden diese durch die Planer Roland Hess sowie Mathias Hörnisch. Deren Kernbotschaft: Der Bauplan sei seit 1999 rechtskräftig. Schon damals habe es den Wunsch nach mehr Wohnraum an Ort und Stelle gegeben. Zudem habe man die Planungen aufgelockert, es gebe weniger Bebauung als ursprünglich geplant.

Angedachte Tiefgarage entfällt

Ein Beispiel: "Möglich wäre eine Gebäudehöhe von elf Metern", sagt Roland Hess. Vorgesehen seien aber Höhen von lediglich 8,95 Metern. Auch eine anfangs angedachte Tiefgarage entfällt.

Es hätte für die Anwohner am Schönblick noch schlimmer kommen können, so der Unterton der Planer. Denkbar gewesen seien auch 18 Reihenhäuser mit zwei Voll- und einem Dachgeschoss sowie Einliegerwohnungen. "Das hätte 25 Prozent mehr Wohnfläche und erheblich mehr Personen bedeutet", sagt Hess. Der Bebauungsplan hätte eine solch wuchtige, massive Bebauung hergegeben. "Das war 1999 der Wunsch", ergänzt er. Nun lautete der Wunsch, heimatnah und nachhaltig zu bauen, weil es an bezahlbaren Mietwohnungen mangelt.

35 Stellplätze sind vorgesehen

Hess zählt eine Reihe von Argumenten auf, die die Bedenken der Anwohner kleiner werden lassen sollen. So werde es so gut wie keine Verschattung der schon bestehenden Nachbarhäuser geben. Die drei Wohnhäuser hätten zwei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss – die etwa 75 Prozent der Fläche der Vollgeschosse einnehmen. "Der Bebauungsplan hätte auch drei Vollgeschosse hergegeben", argumentiert Hess.

Angeboten werden sollen in drei Gebäuden drei Einzimmer-, neun Zweizimmer-, je sechs Drei- und Vierzimmer- und eine Fünfzimmerwohnung. Für diese sind 35 Stellplätze geplant – und damit zehn mehr als erforderlich. Pro Haus gebe es einen behindertengerechten Stellplatz. Die Wohnungen besitzen eine Größe von 34 bis 136 Quadratmetern.

Fläche für einen möglichen Spielplatz

Das vorderste Gebäude an der Straße "Schönblick" hat sieben Wohneinheiten. Im Anschluss folgt ein Garagenhof mit 16 Stellplätzen, bevor im mittleren Wohngebäude elf Wohnungen angesiedelt werden sollen. Im dritten Gebäude sollen sich weitere sieben Wohneinheiten befinden. "Jede Wohnung besitzt Balkon oder Terrasse", sagt Hess. Zudem seien die Gebäude mit Aufzügen barrierefrei.

Die Flachdächer sollen begrünt werden und seien somit ökologisch wertvoll, sagt Hess. Geheizt wird mit Pellets und im Anschluss an das hinterste Gebäude der zu bauenden Stichstraße gibt es eine mögliche Fläche für einen Spielplatz – falls erforderlich und gewünscht.

Baurechtsamt muss bis 4. April entscheiden

Nun ist das Baurechtsamt der Stadt am Zug: Bis zum 4. April muss die Entscheidung getroffen werden. Wunsch der Bauherren sei es, danach so schnell wie möglich loszulegen, so die Planer.

Beim Brennpunktthema Erschließungskosten gebe es möglicherweise Missverständnisse, mutmaßt Mathias Hörnisch. So müssten für die Stichstraße lediglich vier direkt angrenzende Grundstückseigentümer Erschließungskosten bezahlen, nicht jedoch die Anwohner der Straße "Schönblick". Auch bei der angedachten Sanierung dieser Straße seien keine Erschließungskosten, sondern lediglich die üblichen Hausanschlüsse für den Kanal zu bezahlen. Das sei aber ein völlig normaler Vorgang.

Befreiung wegen Flachdächern

Ein Streitpunkt waren auch die Befreiungen vom Bebauungsplan für die Gebäude. So seien nun Flachdächer möglich, im anderen Fall wären die Gebäude noch höher geworden, argumentiert Hess. Ansonsten habe es lediglich minimale Abweichungen der Baufenster gegeben – was durchaus üblich sei.

Info: Warum dort?

Das entsprechende Flurstück, heißt es in einer Erklärung der Planer, sei den Bauherren zum Kauf angeboten worden. Die Bauherren hätten nicht explizit dieses Grundstück gesucht. Der Wohnraum sei nicht maximiert worden. Vielmehr sei eine Verträglichkeit in der Gesamtschau aller Rahmenbedingungen im Mittelpunkt gestanden. "Die jetzt offen gezeigte Abneigung einiger Anlieger ist für die Bauherren nur teilweise nachvollziehbar", heißt es weiter.

Teilweise habe es gar persönliche Angriffe gegeben. Begriffe wie "entartete Bebauung" könnten nicht widerstandlos hingenommen werden. Die Bauherren würden nahezu die Hälfte der Erschließungskosten tragen. Zudem seien sie vor den Angriffen offen gewesen, um in Härtefällen für eine finanzielle Lösung der betroffenen Anlieger einzutreten. Die Option sei aber nicht genutzt worden. Und weiter: "Einen Anspruch auf freien Ausblick oder eine Grünflächengarantie sieht der Bebauungsplan nicht vor", heißt es in der Erklärung. Die Bauherren fragen sich, warum eine derartige Wut und Aggression entstanden sei. Einer sachlichen Diskussion würden sie sich nicht verschließen. "Allerdings nehmen die Bauherren bisher nur ihre Rechte wahr und erwarten, dass man fair und sachlich miteinander umgeht", heißt es abschließend.