Einen dicken Hals haben die Anwohner des Schönblicks – das wurde im Gemeinderat deutlich, weil sie angesichts der geplanten Mehrfamilienhäuser sowie saftiger Erschließungskosten viele Fragen an Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr hatten.
Schramberg-Sulgen - Simone Fader, Sprecherin der Bürgerinitiative, trug die Fragen der verärgerten Anwohner stellvertretend in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats am Donnerstagabend vor.
"Wie wichtig ist Ihnen die Geschichte und die damit verbundenen Häuser von Sulgen?", begann sie. "Die Geschichte ist sehr wichtig", meinte Dorothee Eisenlohr, diese sei identitätsbildend. Allerdings gebe es bereits seit 1999 einen rechtskräftigen Bebauungsplan, zudem habe es damals eine Bürgerbeteiligung gegeben. "Dort hätte schon vor 20 Jahren gebaut werden können", sagte die OBin. Simone Fader sagte dazu: "Das wissen wir, aber die Optik der alten Siedlung wird durch die Mehrfamilienhäuser kaputt gemacht. Die Bürger werden nicht gehört." Dem entgegnete Eisenlohr: "Das kann ich so nicht stehen lassen."
Sechsstellige Erschließungskosten ohne Nutzen
Auf die Familie Moosmann in der Silberburg kommen sechsstellige Erschließungskosten zu, obwohl die Straße keinen Nutzen für sie bringe. Warum könne die Stadt der Familie keine Sicherheit bieten, nicht auch noch für die Erschließung des Schönblicks bezahlen zu müssen. Die Höhe der Erschließungskosten sei im Ermessensspielraum der Stadt. Sie könne bis zu 95 Prozent der Erschließungskosten verlangen. Warum redeten sich Stadt und Baurechtsamt da immer heraus? (Frage von Jürgen und Anita Moosmann)
Dorothee Eisenlohr sagte hierzu, dass es noch keinen Beitragsbescheid gebe. Diese Bescheide würden nach der Erschließungssatzung erstellt – also nach einem festen Regelwerk. Dort stehe beispielsweise, dass für ein Eckgrundstück nicht zweimal bezahlt werden müsse. Allerdings sei das nicht in Stein gemeißelt, die Satzung könne vom Gemeinderat geändert werden. Sie selbst habe für sich den Kauf eines Grundstücks aus eben diesem Grund abgelehnt. "Eine Änderung wäre fatal", meinte Simone Fader.
Angst vor späterer Benachteiligung
"Warum müssen Bürger Angst haben, wenn sie sich für ihre Meinung in einem formellen Rahmen einsetzen? Angst haben, danach bei anderen Gelegenheiten bei der Stadt (Bauamt, Handwerksvergabe...) benachteiligt zu werden?" (Frage von Richard Trapp)
"Niemand muss Angst haben", versicherte Eisenlohr. Angst sei subjektiv und es würden alle gleich behandelt. Das Verfahren solle ordentlich erledigt werden ohne auf das Ansehen der jeweiligen Person zu achten.
Wer erteilt Baugenehmigungen?
"Liegt die Macht, eine Baugenehmigung zu erteilen bei einer Person? Entscheidet eine subjektive Wahrnehmung, was zumutbar ist – ohne sich ein Bild vor Ort zu machen? Wer kontrolliert das?" (Frage von Richard Trapp)
"Es wird rechtskonform und nach dem Mehr-Augen-Prinzip gearbeitet", sagte Eisenlohr. "Es geht mit rechten Dingen zu", betonte sie.
Aufgelockerte Bebauung als Alternative
Ob eine aufgelockerte Bebauung wie am Fichtenweg oder der Hörnlestraße nicht vertretbarer wäre, wollte Simone Fader wissen. So wären es beispielsweise mindestens sieben Wohneinheiten, 21 Menschen und 14 Autos weniger.
Im laufenden Verfahren gelte Datenschutz, entgegnete Dorothee Eisenlohr. Befreiungen zum Bebauungsplan seien möglich – diese würde potenziell jeder bekommen, egal ob alteingesessen oder nicht. "Das kriegen nicht alle", meinte hingegen Simone Fader.
Anwohner stellen Bürgernähe in Frage
Keine Auskunft wollte Eisenlohr auf weitere Fragen aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte geben. Die Fragen lauteten: "Wir haben einen Brief mit unseren Belangen geschrieben. Warum wird das Thema nicht öffentlich diskutiert. Wird das gemacht, um Behördenfehler zu verschleiern?" (Frage von Max Herrmann). Gleiches gilt für folgende Frage von Hilde Neff: "Hat die Investorengruppe von einer städtischen Angestellten eine schriftliche Zusage bekommen, Mehrfamilienhäuser bauen zu dürfen?". Hierzu wolle Eisenlohr öffentlich nichts sagen und sich mit den Kollegen abstimmen.
"Gehört es zur Taktik der Bauaufsichtsbehörde, dass ein eingeschalteter Anwalt erst zehn Tage nach der förmlich richtigen Anfrage die Informationen erhält, obwohl die Stadt weiß, dass die Frist dann sehr knapp ist (nur noch fünf Tage)? Letzten Montag angefragt, immer noch nichts erhalten: Ist das bürgernah?" (Frage von Simone Höft). Diese Frage könne direkt mit dem Baurechtsamt geklärt werden, so Eisenlohr. Sie könne hierzu in öffentlicher Sitzung keine Auskunft geben.