Tatort Konzertmuschel: Dort soll der angeklagte 29-Jährige sein Opfer zuerst geschlagen und ihm dann das Handy gestohlen haben. Foto: Otto

Der Raub im Stadtgraben, bei dem in der Folge ein 33-Jähriger später im Krankenhaus starb, wird neu aufgerollt. Gegen den damals Verdächtigen findet eine Berufungsverhandlung statt.

Rottweil - Es ist der 6. August 2021. Anwohnern fällt an jenem Freitagmorgen im Bereich der abgesperrten Konzertmuschel ein Mann auf. Er ist hilflos und verletzt, torkelt, stürzt, versucht aufzustehen, stürzt wieder. Die Polizei kommt, der Rettungsdienst bringt den stark betrunkenen Mann, es handelt sich um einen 33-jährigen Wohnsitzlosen aus dem Kreis Rottweil, ins Krankenhaus.

Dort werden frische und alte Verletzungen, Hämatome und Schürfwunden festgestellt. Zehn Tage später ist der Mann tot. Bei der Leichenschau stellt sich heraus, dass die Todesursache nicht eindeutig zu klären ist. Eine Obduktion wird angeordnet. Deren Ergebnis lautet: Eine Gewalteinwirkung als Todesursache kann nicht ausgeschlossen werden. In Rottweil sorgt der Fall für Aufruhr, die Anwohner sind geschockt.

Kripo nimmt 29-Jährigen fest

Ende August 2021 verkündet die Kripo, sie habe einen 29 Jahre alten Wohnsitzlosen wegen Raubes mit Todesfolge festgenommen. Er steht im Verdacht, dem 33-Jährigen unter Gewalteinwirkung das Handy gestohlen zu haben. Am 26. April 2022 wird der Mann unter Einbeziehung weiterer Straftaten vom Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Damals konnte dem Angeklagten kein Zusammenhang mit dem Tod des 33-Jährigen nachgewiesen werden. Die Liste der vorgeworfenen Gewaltdelikte ist allerdings lang.

Wie das Landgericht Rottweil jetzt mitteilt, hat der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, Berufung eingelegt. Erster Verhandlungstag ist am Dienstag, 25. Oktober, 8.30 Uhr. Weitere Fortsetzungstermine sind am Donnerstag, 27. Oktober, sowie 3. und 10. November vorgesehen. Zwölf Zeugen sowie zwei Sachverständige werden in den insgesamt vier angesetzten Verhandlungstagen zu Wort kommen.

Liste der Gewalttaten ist lang

Der Angeklagte hat einiges auf dem Kerbholz. Die Liste der Taten, die sich auf die Jahre 2021 und 2020 beziehen, ist lang. Neben dem Raub im Rottweiler Stadtgraben am 5. August 2021 soll er am 6. August einer Frau eine Flasche Likör abgenommen und diese ins Gesicht geschlagen haben, am 10. August soll er handgreiflich gegenüber zwei Jugendlichen geworden sein, weil diese zu laut Musik gehört hatten.

Die Vorwürfe aus dem Jahr 2020 lesen sich ähnlich. Ein geschlagener Autofahrer am 16. April, Beleidigung eines Mannes und Beschädigung dessen Wohnungstür am 3. August, Verletzung eines Mannes am 9. August und am 9. Oktober, Bedrohung zweier Personen mit einer Eisenstange am 18. November – wobei hier das Gericht in erster Instanz eine verminderte Schuldfähigkeit sah, wegen dessen hoher Blutalkoholkonzentration. Nun werden die Fälle im Zuge der Berufungsverhandlung nochmals aufgerollt.