Ein Urteil zu fällen ist bei schwieriger Beweislage eine knifflige Angelegenheit. Foto: AA+W - stock.adobe.com/Lady Justice Statue

Es stand Aussage gegen Aussage. Die Schilderungen waren zum Teil widersprüchlich. Nun wurde ein Urteil gefällt.

Es war ein schwieriger Fall, mit dem sich das Landgericht Rottweil die letzten Tage auseinandergesetzt hat, denn es steht Aussage gegen Aussage. Während die mutmaßlich Geschädigte dem einst im Kreis Rottweil wohnhaften Angeklagten vorwirft, am frühen Morgen im März 2019, während sie geschlafen habe, in sie eingedrungen zu sein, behauptet der Angeklagte, es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.

Erinnerungslücken durch Traumatisierung möglich

Die Aussagen der betroffenen Frau zum Randgeschehen der Tat widersprechen sich zum Teil mit jenen des Beschuldigten und Zeugen aus dessen Familie. Allgemein sei die Aussage der Frau „karg“ gewesen, so die Richterin, da diese die Tat nur lückenhaft habe schildern können. Bei dem mutmaßlichen Opfer sei, laut Richterin, eine Traumatisierung spürbar gewesen. Es sei möglich, dass die vorhandenen Erinnerungslücken darauf zurückzuführen sind. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass die Frau den Geschlechtsverkehr nicht wollte, doch es sei die Frage, inwiefern der Beschuldigte dies hätte wissen müssen. Schließlich sei aufgrund der Aussage der Frau nicht auszuschließen, dass sie wach gewesen ist und der Angeklagte von ihrer Zustimmung ausging.

So wurde der Angeklagte freigesprochen. Nicht wegen erwiesener Unschuld, wie die Richterin betonte, sondern aufgrund des Grundsatzes: Im Zweifel für den Angeklagten.