Vergewaltigung ist ein besonders sensibles Thema – auch vor Gericht. Foto: somkanokwan - stock.adobe.com

Was ist geschehen an jenem Morgen im März 2019? Wurde der damals 25-Jährige wirklich zum Vergewaltiger? Diese Frage beschäftigt derzeit das Landgericht Rottweil.

Ein besonders heikles Thema wird derzeit beim Landgericht Rottweil verhandelt. Der Prozessauftakt fand am Freitagmorgen statt.

Der 29-jährige Angeklagte war in erster Instanz durch das Amtsgericht Rottweil im April 2021 für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Während die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe anstrebt, zielt der Angeklagte auf Freispruch ab.

Wurde der Schlafzustand ausgenutzt?

Im März 2019 soll der Beschuldigte in seiner damaligen Wohnung im Kreis Rottweil den Schlafzustand einer Bekannten ausgenutzt haben, um gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben. Diese sei beim Aufwachen zu perplex gewesen, um sich zu wehren und habe den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen.

Der Angeklagte schilderte die Geschehnisse vor dem Gericht aus seiner Sicht. Zum Kontakt sei es 2018 durch den damaligen Partner seiner Bekannten gekommen, welchen der Angeklagte als seinen ehemals besten Freund bezeichnet.

Dann habe sich das Paar getrennt. Zusätzlich habe sich die Frau in familiärem Konflikt befunden, weshalb er zugesagt habe, sie bei sich übernachten zu lassen.

Freundschaft Plus sei im Raum gestanden

Zwischen dem mutmaßlichen Opfer und dem Angeklagten habe zudem die Überlegung im Raum gestanden, eine „Freundschaft Plus“ einzugehen, also eine freundschaftliche Beziehung, die mit sexuellen Handlungen einhergeht, aber nicht als Paarbeziehung betrachtet wird.

So kam die mutmaßlich Geschädigte in die Wohnung des Beschuldigten, welches die erste persönliche Begegnung zwischen der Frau und dem Angeklagtem dargestellt habe. Dann sei es an jenem Tatmorgen nach intensivem Körperkontakt beiderseits zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen, behauptet der Angeklagte.

Die Vernehmung der betroffenen Frau fand danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.