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Städtebaulicher Vertrag unterzeichnet. Ergänzende Regelungen zum Bebauungsplan.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Justizvollzugsanstalt Rottweil (JVA) stellt die Stadt Rottweil einen Bebauungsplan auf, der am Mittwoch in der Gemeinderatssitzung final beschlossen werden soll.

Rottweil - Ergänzend werden durch einen städtebaulichen Vertrag weitere Punkte zwischen Land und Stadt geregelt, unter anderem die landschaftsverträgliche Gestaltung der Anlage und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Artenschutzes, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Thomas Steier, Leiter des Amtes Vermögen und Bau in Konstanz, und Bürgermeister Christian Ruf unterzeichneten den Vertrag, dem der Rottweiler Gemeinderat zuvor einstimmig seine Zustimmung erteilt hatte.

Wichtiger Meilenstein

"Das Vertragswerk ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur neuen JVA", betont Steier. "Wir sichern damit rechtsverbindlich ab, was durch den Architektenwettbewerb und die Bürgerbeteiligung in das Planungsverfahren eingeflossen ist, aber nicht im Bebauungsplan geregelt werden kann."

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Bürgermeister Ruf, der die Vertragsverhandlungen seitens der Stadt Rottweil geführt hat, unterstreicht: "Es war ein ordentliches Stück Arbeit, aber nun haben wir die Rahmenbedingungen für den Neubau der JVA abgesteckt. Zusammen mit dem Bebauungsplan wird der Städtebauliche Vertrag sicherstellen, dass die Interessen der Stadt Rottweil und ihrer Bürgerschaft beim Neubau gewahrt sind."

Unter anderem regelt der Vertrag folgende Punkte: Bereits vor dem Bürgerentscheid sagte das Land eine möglichst landschaftsverträgliche Architektur zu. Der Vertrag regelt nun etwa die Gestaltung der Gebäude und der Außenmauern, die sich farblich an den Kalksteinwänden des Neckartals orientieren, sofern sie von außen sichtbar sind.

Bei der Bemusterung der Materialien hat die Stadt ein Mitspracherecht, zudem wurde vereinbart, dass die Oberflächenstruktur der Außenwände und der Außenmauer nicht spiegelnd oder nicht glänzend gestaltet werden. Weiter räumt das Land der Stadt Rottweil die Möglichkeit ein, den Sportplatz sowie die Turnhalle durch Schulen oder Vereine, die in der Stadt ansässig sind, mit zu nutzen.

Stellplätze für Wanderparkplätze

Auf dem Anstaltsparkplatz werden zudem Stellplätze für Wanderparkplätze durch das Land errichtet und dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Erschlossen wird die neue JVA von der Landesstraße 424 über die bestehende Straße Richtung Neckarburg. Das Land wird diese Straße auf eigene Kosten ausbauen und bis zur neuen JVA mit einem Fuß- und Radweg versehen. Zudem wird die Straße auf dem "Esch" Richtung Nordwesten verlegt und zum Sicht- und Artenschutz eine Baumhecke zwischen Straße und Anstalt angepflanzt. Unterhaltungslast, Verkehrssicherungspflicht sowie der Schnee- und Räumdienst erfolgen durch die Stadt.

Das Land hat zugesagt, auf eigene Kosten Bushaltestellen zu errichten, um die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen.Während der gesamten Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass das Neckartal als Naherholungsgebiet erreichbar ist.

Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag enthalten auch umfassende Regelungen zum Natur- und Artenschutz. So verpflichtet sich das Land zur Umsetzung eines umweltschonenden Beleuchtungskonzepts. Im Übrigen regelt der Vertrag, dass das Land die natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführt und mit der Stadt Rottweil abstimmt. Vorgesehen sind etwa eine Dachbegrünung, die Anpflanzung von Gehölzen und Schutzzonen für Fledermäuse im Umfeld der Anlage oder das Anlegen einer Wacholderheide auf Rottweiler Gemarkung.