Der Verein „Forum Heimat Kultur Gestaltung“ bereichert das Ortsleben in Ebhausen mit diversen Veranstaltungen. Auch er ist zuschussberechtigt. Foto: Sabine Stadler

Die Gemeinde Ebhausen passt die Fördersätze bei den Vereinsförderrichtlinien an.

Seit fast acht Jahren gelten die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ebhausen ohne Änderungen oder Anpassungen. Einstimmigkeit herrschte beim Beschluss des Gemeinderates daher, dass die Richtlinien nach oben korrigiert werden – der Beschluss ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 gültig.

Zudem wurde die Vereinsliste angepasst, und darüber hinaus wurden Investitionen von energetischen Maßnahmen geregelt. Die Kosten beziehungsweise Investitionen von energetischen Maßnahmen werden künftig mit 20 Prozent der Kosten gefördert.

Gefördert werden mit der Vereinsförderrichtlinie Ebhausener Vereine, die nicht zuletzt auch Jugendarbeit machen – hierfür müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche nachgewiesen werden. Eine Förderung ist erst im dritten Jahr nach Vereinsgründung möglich; zudem werden Kirchen einbezogen, die im ACK konstituiert sind.

Die Regelungen bezüglich der kostenfreien Überlassung der Gemeindehallen werden beibehalten. Der pauschale Zuschuss für Vereine wird von 125 Euro auf 150 Euro angehoben. Für die Jugendarbeit gewährt die Gemeinde zusätzliche Zuschüsse – bei zehn bis 50 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind dies künftig 400 Euro; bei 50 bis 150 Kindern künftig 750 Euro und bei über 150 Kindern werden es 1000 Euro sein.

Die Gemeinde gewährt an die Nutzer und Betreiber für die Unterhaltungskosten der Sportplätze einen jährlichen Zuschuss für Wasser, Dünger, laufende Pflegekosten - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Hier erhält der TV Ebhausen 3000 Euro, der SV Rotfelden 3000 Euro sowie die SpVgg Wart / Ebershardt 2500 Euro.

Der SV Rotfelden feierte im vergangenen Jahr 100-jähriges Vereinsjubiläum Foto: Fritsch

Die Bauhofleistungen für Vereine werden mit einem Stundenlohn von 25 Euro pro Stunde verrechnet. Für das Mähen der Sportplätze setzt die Gemeinde eine Pauschale von 150 Euro an – die Entsorgung ist hier bereits eingerechnet. Für Investitionen und Anschaffungen, welche sachlich zusammenhängend einen Betrag von 2500 Euro überschreiten, wird ein Zuschuss von zehn Prozent der Kosten gewährt. Die Zuschussobergrenze beträgt 20 000 Euro pro Maßnahme.

Musische Grundausbildung

Wirtschaftsbetriebe wie etwa Sportheime werden nicht gefördert. Musische Vereine mit Jugendausbildung werden mit einem Zuschlag gefördert – die erste Basisgruppe wird mit 300 Euro gefördert, jede weitere Fünfer-Gruppe mit 250 Euro. Die Förderung ist auf maximal 1500 Euro pro Verein begrenzt.

Die Gemeinde Ebhausen übernimmt für die musische Grundausbildung von Kindern in den Musikschulen Nagold, Altensteig und Wildberg einen Auswärtigenzuschlag. Bei Jubiläen gewährt die Gemeinde eine Zuwendung von zehn Euro pro Jubiläumsjahr. Bei Vereinsgeburtstagen gewährt die Gemeinde eine Zuwendung von fünf Euro pro Jahr. Die Gemeinde unterstützt zudem Vereinsprojekte etwa sozialer Art als Einzelfallentscheidung auf Antrag. Investitionen von energetischen Maßnahmen werden mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst und gefördert.