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Wer wurde von wem angegriffen? Und warum floss plötzlich Blut? Diese Fragen soll ein Berufungsprozess vor dem Landgericht Rottweil klären.

Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung lautete das Urteil, das das Amtsgericht Rottweil am 13. Januar gegen die beiden Angeklagten gefällt hatte. Zuvor war ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet worden, der allerdings erfolglos blieb, da die Angeklagten nicht erschienen. Das gefällte Urteil wollten sie allerdings auch nicht akzeptieren und legten deshalb Berufung ein.

Streit über WLAN-Kosten

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. Oktober 2019 um 22.38 Uhr ihren damaligen Mitbewohner in bewusstem Zusammenwirken schwer verletzt zu haben. Während einer der beiden ihn festgehalten haben soll, so sagte es der Geschädigte im Zeugenstand aus, soll der andere Angeklagte zugeschlagen haben, wodurch das Opfer eine Nasenfraktur erlitten hatte. Ein vorliegender Arztbericht bestätigt dies.

Streit um WLAN-Finanzierung

Als er an diesem Abend nach Hause kam, sei er von den Angeklagten direkt angegangen worden, schildert das Opfer. Er hätte ein Problem mit ihnen, er hätte etwas gegen sie vor, sei ihm vorgeworfen worden. So sei es zum Angriff gekommen. Die Angeklagten hätten erst von ihm abgelassen, als sie gesehen hatten, dass er blutete.

Zuvor habe es eine Diskussion um die WLAN-Finanzierung gegeben. Der Verletzte gab an, er habe nicht bezahlen wollen. Es sei ihm zu teuer gewesen. Er wisse aber nicht, ob der Angriff etwas damit zu tun hatte.

Schon im Bett gelegen

Die beiden Angeklagten schilderten den Sachverhalt anders. Einer erzählte, er habe bereits im Bett gelegen, als sein damaliger Mitbewohner, das vermeintliche Opfer, an die Tür geklopft und ihn massiv beleidigt habe. Nach dem Öffnen der Tür sei er dann vom Mitbewohner angegriffen worden, so erklärte der Angeklagte.

Grund für den Angriff sei eine Auseinandersetzung gewesen, da sich das mutmaßliche Opfer nicht finanziell am WLAN beteiligen wollte, und eine angebliche, kritische Bemerkung des Angeklagten über den Marihuana-Konsum des mutmaßlich Geschädigten.

Weitere Beweise werden eingeholt

Um sich zu wehren, habe er zurückgeschlagen, fasste der Angeklagte seine Version des Geschehens am fraglichen Abend in Worte. Aufgrund der chaotischen und überraschenden Situation habe er nicht gesehen, wo er ihn getroffen hatte. Eine Verletzung habe er nicht bemerkt, hieß es. Der zweite Angeklagte habe eingriffen, um zu schlichten. Er selbst sei zurück in sein Zimmer gegangen, bis die Polizei eintraf, so die Schilderung.

Laute Geräusche

Der zweite Angeklagte bestätigte diese Aussage. Er behauptete, von seinem Zimmer aus plötzlich laute Geräusche gehört zu haben. Er sei beim Streit dazwischen gegangen und habe die beiden getrennt. Danach sei er zurück in sein Zimmer gegangen und habe gehört, wie sich das mutmaßliche Opfer weiter durch die Wohnung bewegt und Türen geknallt habe. Zunächst habe er weder eine Verletzung noch Blut beim Opfer gesehen, erst nach Eintreffen der Polizei habe er dieses wahrgenommen.

Der Prozess wird am Mittwoch, 5. Juli, ab 9 Uhr in Rottweil fortgesetzt.