Einen florierenden Drogenhandel haben zwei Brüder im Raum Albstadt betrieben. (Symbolfoto) Foto: Christian Charisius/dpa

Im großen Stil haben sie Drogen im Zollernalbkreis verkauft. Nun müssen zwei Brüder mehrere Jahre dafür einsitzen. Eine Mitangeklagte kommt besser weg.

Einen florierenden Drogenhandel haben die Brüder K. und T. im Raum Albstadt betrieben – über Jahre. Jetzt ist damit Schluss: Das Hechinger Landgericht hat den 26-Jährigen und seinen drei Jahre jüngeren Bruder zu fünf Jahren und sechs Monaten beziehungsweise vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – mit Unterbringung in einer Entzugsanstalt.

Die Mitangeklagte, die den Stoff für das Duo gebunkert und dafür kleine Mengen als Belohnung bekommen hatte, kommt auf Bewährung frei. Ihre Wohnung sei wohl nur einer von mehreren Aufbewahrungsorten gewesen, hatte die Frau angedeutet, ohne Einzelheiten zu nennen.

Angeklagte haben sofort sämtliche Vorwürfe eingeräumt

Sie hatte gleich zu Beginn ihrer 26-tägigen U-Haft ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, mit Auflagen: Die Frau muss zur Suchtberatung, und sie muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Insgesamt waren für das Verfahren fünf Verhandlungstage angesetzt. Weil die Angeklagten aber schon am ersten Verhandlungstag sämtliche Vorwürfe eingeräumt hatten, konnte die Sache auf zwei Tage verkürzt werden.

Was fest steht: Die Brüder hatten spätestens ab Ende 2020 Betäubungsmittel „in nicht geringer Menge“ angeschafft und auf der Straße vertickt. Nach einem vereinbarten Code konnte telefonisch bestellt werden: „Kaka“ oder „Kackpflaume“ stand für Haschich, „Party“ für Koks.

260 000 Euro im Straßenverkauf

Der Übergabeort wurde per Rückruf vereinbart. Ein halbes Gramm Koks gab es für 40 Euro, für ein Gramm wurden schon mal 90 Euro verlangt. Bei einem Gramm Gras war man mit zehn Euro im Geschäft.

Bereitwillig erklärten sie, dass sie auf das sichergestellte Rauschgift – unter anderem 20 Kilogramm Haschisch, ein Viertelkilo Marihuana und etwas Koks – verzichten würden, genau wie auf mehrere Wegwerf-Handys und das Geld, das im Besitz von K. vorgefunden worden war. Was mit der geladenen und entsicherten Beretta in der Wohnung von K. geschehen sollte, kam nicht zur Sprache. Angeblich gehörte sie keinem der beiden.

Im Straßenverkauf, rechnete der Staatsanwalt vor, hätte der beschlagnahmte Stoff einen Erlös von 260 000 Euro gebracht. „Sie hatten dauerhaft entsprechende Vorräte zur Verfügung“, schlussfolgerte er.

Verteidigerin: nicht mehr als vier Jahre

Was die Haupttaten betreffe, so hätten diese dank der akribischen Arbeit der Polizei auch ohne Geständnis nachgewiesen werden können. Für die Brüder forderte er sechs Jahre beziehungsweise vier Jahre und neun Monate, für die Mitangeklagte ein Jahr, das zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger von K. gab zu bedenken, dass das Kokain einen Wirkstoffgehalt von 35 Prozent hatte, das Marihuana von zehn Prozent. Demnach müssten die Mengen „heruntergerechnet“ werden. Allerdings stehe, was die Drogenmengen angehe, „eine große Dunkelziffer im Raum“. Angesichts der Abhängigkeit seines Mandanten hielt er eine Gesamtstrafe von „unter fünf Jahren“ für angemessen.

Auch die Verteidigerin von T. hielt die vom Staatsanwalt geforderte Freiheitsstrafe für zu hoch. Ihr Mandant sei zwar vorbestraft, aber noch jung, und er wolle eine Therapie machen. Ihr Antrag: nicht mehr als vier Jahre.

Vorsitzender Richter: keine Bagatelle

Die Verteidigerin der Mitangeklagten verwies auf den „minderschweren Fall“ und schloss sich bei der Strafbemessung dem Antrag des Staatsanwalts an.

„Keine Bagatelle“ seien die Taten der Angeklagten gewesen, auch wenn die Drogen nicht an die Abnehmer gelangt seien, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Was die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angehe, habe er Bedenken: „War es bei Ihnen Suchtdruck, oder war es nur Spaß?“ Sollte Letzteres zutreffen, sei fraglich, „was die Entziehung bringen soll“. Er ermahnte die beiden Brüder, die Zeit in der Entziehung zu nutzen, um beruflich etwas auf die Reihe zu bekommen.