Der Mann soll mehrere tausend Bild- und mehrere hundert Videodateien kinder- und jugendpornografischen Inhalts besessen haben. (Symbolfoto) Foto: © vulkanov – stock.adobe.com

Tausend Bild- und mehrere hundert Videodateien entdeckt. Sache wird neu verhandelt.

Kreis Rottweil - Das Landgericht Rottweil verhandelt am 4. August gegen einen heute 59-jährigen Angeklagten wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften.

Tausend Bild- und mehrere hundert Videodateien

Der bereits wegen Sexualdelikten vorbestrafte Angeklagte soll anlässlich einer Durchsuchung im März 2015 in seiner Wohnung in einer Gemeinde im Kreis Rottweil mehrere tausend Bild- und mehrere hundert Videodateien kinder- und jugendpornografischen Inhalts, auf mehreren Datenträgern abgespeichert, besessen haben.

Wie das Gericht mitteilt, hat das Amtsgericht Oberndorf den Angeklagten im März 2018 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Rottweil das erstinstanzliche Urteil auf und stellte das Verfahren wegen Verfahrenshindernisses ein.

Sache wird neu verhandelt

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Rottweil hob das Oberlandesgericht Stuttgart im Oktober 2019 das Einstellungsurteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Rottweil zurück, weshalb die Sache nunmehr bei der 12. Kleinen Strafkammer neu verhandelt wird. Es werden drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Beginn ist um 10 Uhr.